Ein Rollstuhlsymbol ist auf einem Pflasterstein zu sehen. Foto: pixabay/Symbolbild
Ein Rollstuhlsymbol ist auf einem Pflasterstein zu sehen. Foto: pixabay/Symbolbild

Erkrath. Mit dem neugewählten Stadtrat wird auch das Amt der der bzw. des ehrenamtlich Behindertenbeauftragten neu besetzt.


Bewerbungen für diese Tätigkeit in Erkrath können ab sofort bis spätestens 26. März eingereicht werden. Das Ehrenamt wird jeweils für die Dauer einer Wahlperiode des Stadtrates vergeben.

Gesucht wird eine sachkundige, fachlich kompetente und verantwortungsbewusste Person mit ausgeprägter Einsatzbereitschaft und Kontaktfreudigkeit. Zudem wird ein hohes Maß an Toleranz und Einfühlungsvermögen für die Belange, Wünsche und Probleme von Menschen mit Behinderung sowie Kreativität und Organisationstalent bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Teilhabe erwartet.

Für die Ausübung des Ehrenamtes wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 170 Euro gewährt. Die eingesetzte Person setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Vorgesehen ist, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber im Ausschuss für Soziales, Kultur und Wohnen persönlich vorstellen. Die Wahl erfolgt voraussichtlich Mitte Mai 2026 durch die Ausschussmitglieder.

Bewerbungen können über das Online-Formular auf Beteiligung NRW unter www.beteiligung.nrw.de/portal/erkrath eingereicht werden. Eine entsprechende PDF-Vorlage sowie weitere Informationen zur Tätigkeit sind zudem unter www.erkrath.de/behindertenbeauftragte abrufbar. Rückfragen werden gern telefonisch unter 0211 2407-5024 beantwortet.