Erkrath. Seit dem 8. August werden im Stadtgebiet die Wahlbenachrichtigungen für die diesjährige Kommunalwahl an alle wahlberechtigten Erkratherinnen und Erkrather verteilt.
Wer bis spätestens 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unmittelbar mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Darauf weist die Stadt Erkrath hin. Dies gilt auch für beantragte Briefwahlunterlagen, sofern diese nicht bis zum Wahltag zugestellt worden sind.
Wer eine Woche nach Beantragung keine Unterlagen erhalten hat, sollte dies dem Wahlamt schnellstmöglich per Mail an wahlen@erkrath.de mitteilen. Nur so können die fehlenden Unterlagen zeitnah nachgereicht oder auch noch am Wahlsonntag kurzfristig für ungültig erklärt werden, um alternativ eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal zu ermöglichen. Darüber hinaus können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen noch bis spätestens 12.09.2025 um 15:00 Uhr auch persönlich im Briefwahlbüro im großen Sitzungssaal des Rathauses abholen oder dort sogar direkt ihre Stimme abgeben. Hierfür stehen Wahlkabinen zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2025 sowie zur Beantragung eines Wahlscheins sind unter www.erkrath.de/kommunalwahl zu finden. Bei Rückfragen steht das Erkrather Wahlamt telefonisch unter 0211 2407-3219 sowie per Mail an wahlen@erkrath.de zur Verfügung. Die Wahllokale sind am Sonntag, 14. September, von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.