Geldmünzen sind auf einem Tisch gestapelt. Foto: pixabay
Geldmünzen sind auf einem Tisch gestapelt. Foto: pixabay

Erkrath. Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung vom 25. Februar den Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Der beschlossene Haushalt wurde anschließend zur Anzeige und Genehmigung bei der Kommunalaufsicht vorgelegt.


Mit Verfügung vom 20. März hat der Landrat des Kreises Mettmann die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis genommen und die Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie die nach Abzug des eingeplanten globalen Minderaufwands bestehenden Verlustvorträge genehmigt, wie es aus dem Erkrather Rathaus hieß.

Der Nachtragshaushalt weist für das Jahr 2025 einen in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichenen Haushalt aus. In 2025 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 11,89 Millionen Euro gerechnet. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Folgejahre Defizite in Höhe von 14,49 Millionen Euro in 2026, 12,41 Millionen Euro in 2027 und 10,26 Millionen Euro in 2028 erwartet. Das Erreichen dieser Jahresergebnisse ist nur durch den pauschalen Abzug des globalen Minderaufwandes in Höhe von zwei Prozent bei den ordentlichen Aufwendungen möglich. Zusätzlich müssen ab dem Jahr 2025 zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes die Jahresfehlbeträge in Teilen vorgetragen werden und belasten somit zusätzlich bereits jetzt die folgenden Jahre.

Die öffentliche Bekanntmachung des Nachtragshaushalts 2025 erfolgte am 27. März im Amtsblatt der Stadt Erkrath.