Erkrath. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Vermarktung der Neanderhöhe abgelehnt.
Die Frage, ob das Gewerbegebiet an der Neanderhöhe nur in Form des Erbbaurechts vermarktet werden soll, kann demnach nun final durch die Erkratherinnen und Erkrather in einem Bürgerentscheid geklärt werden. Hierfür wird Bürgermeister Christoph Schultz in der nächsten Ratssitzung eine entsprechende Vorlage einbringen und die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens gestellte Frage als Ratsbürgerentscheid an die Bürgerschaft
weitergeben.
Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Durchführung des Bürgerentscheids wäre am 30. Juni. Eine Entscheidung im Zuge der Europawahl lässt sich aufgrund der Kürze der Zeit organisatorisch nicht mehr umsetzen.
Nach dem Beschluss der Erweiterung des Gewerbegebietes an der Neanderhöhe hatten Bürgerinnen und Bürger ein Bürgerbegehren initiiert, dessen Fragestellung 2021 vom Verwaltungsgericht als zulässig bewertet wurde. Seitdem lag die Frage beim Oberverwaltungsgericht. Um nun das Verfahren nicht weiter zu verzögern, und den Initiatoren das Sammeln von Unterschriften zu ersparen, befürwortet die Verwaltungsspitze die Durchführung eines Bürgerentscheids, der vom Rat beschlossen werden soll.
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