Rettungskräfte im Einsatz. Foto: Volkmann
Rettungskräfte im Einsatz. Foto: Volkmann

Erkrath. Wie viele andere Gemeinden, Kreise und Kommunen in Deutschland sucht auch die Stadt Erkrath im Konflikt mit den Krankenkassen weiterhin nach einer Lösung zur Finanzierung der zur Kostendeckung notwendigen Rettungsdienstgebühren.


Bisher wurden die Gebührenbescheide direkt an die jeweiligen Versicherungen der Patienten geschickt. Nun erkennen erste Krankenkassen die in Rechnung gestellten Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes oder Krankentransportes allerdings nicht mehr an und setzen stattdessen eigene Festbeträge fest, die auch in Erkrath die angefallenen Kosten nicht decken. Leidtragende sind die Gemeinden, Kreise und Kommunen, die ihre notwendigen Einnahmen nicht mehr verbuchen können und somit minus machen.

Aufgrund der Finanzierungslücke sehen sich daher nun immer mehr Träger von Rettungswachen bzw. Rettungsdiensten genötigt, die Gebührenbescheide direkt an ihre Patienten zu schicken. Die Gebührenschuldner können die Bescheide dann anschließend bei ihrer Versicherung einreichen und geltend machen – analog zum Verfahren bei privatversicherten Personen. Auch die Stadt Erkrath sieht sich aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes zu diesem Schritt gezwungen, sollte es zu keiner Einigung mit den Krankenkassen kommen. Die Rettungsdienstgebühren würden dann künftig direkt den Bürgerinnen und Bürgern in Rechnung gestellt werden.

Aktuell finden in NRW weitere Gespräche zwischen dem Land und den Kassen mit der Hoffnung auf eine Lösung statt. Bis dahin setzt Erkrath den Versand von Rechnungen an die Patienten aus. Sollte es zu keiner Lösung kommen, würden die entstandenen Differenzbeträge dann rückwirkend ab dem 1. Februar eingefordert werden.