Der Transit wurde einem örtlichen Prüfunternehmen vorgeführt. Foto: Polizei
Der Transit wurde einem örtlichen Prüfunternehmen vorgeführt. Foto: Polizei

Erkrath. Am Mittwoch hat die Polizei in Erkrath einen maroden Transporter aus dem Verkehr gezogen. Festgestellt hatte ein Prüfer letztlich 37 Mängel, einige davon „schwerwiegend“.


Zur Mittagszeit fiel Einsatzkräften einer Fahrradstaffel der Polizei an der Beethovenstraße ein Ford Transit auf, dessen Zustand keinen besonders guten Eindruck auf die Beamten machte. „Bei der anschließenden Kontrolle vor Ort stellte sich heraus, dass der Wagen eines 23 Jahre alten Mannes aus Osteuropa erheblich durchgerostet war, weshalb dieser sein Fahrzeug einem örtlichen Prüfunternehmen vorführen musste“, berichtet die Polizei. Der Mann habe angegeben, das Auto vor zwei Wochen in Essen für einen Preis von 3.000 Euro gekauft zu haben.

Der Wagen kam zu einem örtlichen TÜV-Prüfer, um den Zustand zu kontrollieren. An dem Transporter mit einer Laufleistung von über 440.000 Kilometern seien insgesamt 37 „zum Teil schwerwiegende Mängel“ festgestellt worden, so das Fazit der Polizei. Neben einer defekten Bremsanlage mit nur noch wenig Restwirkung habe man defekte Lichter festgestellt, der Motor sei undicht gewesen und habe Öl verloren.

„Doch das war noch längst nicht alles“, so die Polizei. „So war die Kraftstoffeinspritzung undicht, was aufgrund der daraus resultierenden Explosionsgefahr eine erhebliche Betriebsgefahr darstellt. Zu allem Überfluss waren die Gurte in dem Fahrzeug nicht mehr ordnungsgemäß funktionsfähig und der Unterboden sowie die Schweller erheblich durchgerostet. Ferner waren die Schlösser des Transits defekt, sodass das Auto nicht mehr abgeschlossen werden konnte.“

Als „rekordverdächtig miserables Prüfergebnis“ beschreibt die Polizei das Ergebnis. Das Auto wurde stillgelegt. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 260 Euro sowie die Prüfkosten beim TÜV zahlen. Da bei der Überprüfung der Papiere des Transits sei auch noch auffiel, dass für das Auto gar kein Versicherungsschutz bestand, wurde gegen den 23-Jährigen dann obendrein auch noch ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.