Die Plangrundlage zeigt die betreffende Fläche im Ortsteil Alt-Erkrath. Foto: Plangrundlage DL-DE/By
Die Plangrundlage zeigt die betreffende Fläche im Ortsteil Alt-Erkrath. Foto: Plangrundlage DL-DE/By

Erkrath. Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan E 37 – Tennisanlage Freiheitstraße – als Satzung beschlossen.


Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am Donnerstag ist der Bebauungsplan nun in Kraft getreten. Ziel der Planung ist, den Fortbestand und die Fortentwicklung der Tennisanlage am Standort Freiheitstraße langfristig zu sichern.

Unter Berücksichtigung der Belange von Sport, Freizeit und Erholung soll mit dem Bebauungsplan E 37 dem Bedarf nach wohnortnahen Angeboten von Sportstätten, insbesondere Einrichtungen für den Breiten- und Leistungssport Tennis, im Stadtgebiet entsprochen werden. Mit dieser Zielsetzung trägt der Bebauungsplan im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes zur Sicherung des vielfältigen Sportangebotes in Alt-Erkrath bei.

Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung sind auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/bauleitplanung im Bereich Rechtskräftige Bebauungspläne zu finden.