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Für "Freigänger" gelten besondere Regeln. Foto: pixabay

Erkrath. Aus aktuellem Anlass weist die städtische Ordnungsbehörde darauf hin, dass Halterinnen und Halter von Katzen angehalten sind, ihre freilaufende Katze
kastrieren zu lassen.

Ebenso müssten die Tiere mit einem Mikrochip oder alternativ einer Ohrtätowierung gekennzeichnet sowie bei einem anerkannten Haustierregister angemeldet sein, so die Behörde.

Verstöße gegen die Kastrationspflicht werden von der städtischen Ordnungsbehörde mit einem entsprechenden Bußgeld versehen.

„Die Pflicht zur Kennzeichnung, Registrierung sowie Kastration von freilaufenden Katzen wurde 2016 auf Initiative des örtlichen Tierschutzvereins eingeführt“, hieß es aus dem Rathaus.

Die Verordnung soll Katzenhalterinnen und Katzenhalter für die Probleme, die von freilaufenden Katzen ausgehen, sensibilisieren und einen Beitrag für das Tierwohl leisten, um zu vermeiden, dass unversorgte Katzenkinder Hunger, Kälte und Tod ausgesetzt sind.