Zwei Tauben sitzen auf einer Mauer. Foto: pixabay
Zwei Tauben sitzen auf einer Mauer. Foto: pixabay

Erkrath. Wer Tauben oder anderen Tieren wie Enten oder Gänse auf öffentlichen Flächen wie zum Beispiel Grünanlagen füttert, verstößt gegen das geltende Fütterungsverbot. Dieses dient vor allem dem Schutz von Menschen und Tieren und gilt im gesamten Stadtgebiet.


Was gut gemeint ist, kann unerwünschte Folgen haben: Futterreste wie Haferflocken und Körner locken neben Tauben auch Ratten, Mäuse und andere Wildtiere an. Außerdem können sie zu Verschmutzungen auf Gehwegen, Plätzen und in Grünanlagen führen. Auch die Tauben selbst profitieren nicht vom regelmäßigen Füttern.

Vielmehr begünstigt es, dass sich größere Bestände an einzelnen Orten ansiedeln und dort auf das zusätzliche Nahrungsangebot angewiesen sind. All dem soll das Fütterungsverbot entgegenwirken. Die Einhaltung der Regelung wird regelmäßig durch die städtische Ordnungsbehörde kontrolliert.

Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.