Erkrath. Am Donnerstag, 14. August, ist in Erkrath bei einem Unfall ein zweijähriger Junge verletzt worden.
“Gegen 15:30 Uhr befuhr ein 60-jähriger Erkrather die Falkenstraße mit seinem VW T-Roc in Richtung Kalkumer Feld, als ein zweijähriger Junge aus Erkrath zwischen parkenden Autos hindurch unvermittelt auf die Fahrbahn lief”, teilt die Polizei mit. Trotz einer Notfallbremsung erfasste das Auto den Jungen.
Der Fahrer des Wagens rief einen Rettungswagen und hinterließ bei der anwesenden Mutter des Kindes seine Personalien. Die Rettungskräfte brachten das Kind in ein Krankenhaus.
Einsatzkräfte der Polizei kontaktierten den Autofahrer. “Dieser erschien nachträglich auf der Polizeiwache Hilden. Als Grund für sein vorzeitiges Entfernen vom Unfallort nannte er einen wichtigen Termin”, so die Behörde. Die Polizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht gegen den 60-Jährigen ein, verzichteten jedoch auf die Sicherstellung seines Führerscheins.
Die Polizei mahnt: “Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat”. Man solle bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort bleiben. Das Hinterlassen der Personalien oder einer Telefonnummer sei nicht ausreichend für “eine ordnungsgemäße Schadensregulierung”, so der Hinweis der Behörde.