Erkrath. In den Erkrather Briefkästen sind derzeit die ersten Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar zu finden.
Die Verteilung der Unterlagen an die rund 32.000 wahlberechtigten Erkratherinnen und Erkrather läuft noch bis zum 2. Februar. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich anschließend mit dem Erkrather Wahlamt in Verbindung setzen. Zu beachten ist, dass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 6. Februar erfolgt. Dann öffnet auch das Briefwahlbüro. Eine frühere Ausgabe ist nicht möglich, da die entsprechenden Stimmzettel zur Bundestagswahl noch nicht vorliegen.
Mit der Öffnung des Briefwahlbüros am 6. Februar können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen im großen Sitzungssaal des Rathauses dann auch persönlich abholen sowie unmittelbar ausfüllen und abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen mithilfe der Wahlbenachrichtigung lediglich beantragt und nach Hause bestellt werden. Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder persönlich möglich, jedoch nicht telefonisch. Für die schriftliche Antragsstellung ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Formular zu finden. Eine elektronische Beantragung ist durch das Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Der entsprechende Link zum Online-Formular ist ebenso auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/bundestagswahl hinterlegt. Alternativ können Briefwahlunterlagen zudem formlos per Brief an die Stadt Erkrath oder per Mail an wahlen@erkrath.de beantragt werden. Anträge zur Briefwahl müssen bis spätestens 21. Februar, 15 Uhr, beim Erkrather Wahlamt eingegangen sein.
Bei Rückfragen steht das Wahlamt entweder telefonisch unter 0211 2407-3219 oder per Mail an wahlen@erkrath.de zur Verfügung.
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