
Kreis Mettmann. Am Mittwoch, 5. Mai, findet ein Online-Seminar zum Thema „Pflegende Beschäftigte“ statt: Rechtsanwältin Heike Schneppendahl referiert unter anderem zu den gesetzlichen Ansprüchen.
Wie lange darf ein Beschäftigte wegen eines Pflegefalls in der Familie der Arbeit fernbleiben? Wer bezahlt das Pflegeunterstützungsgeld? Am 5. Mai von 11 bis 12 Uhr beantwortet die Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsspezialistin Heike Schneppendahl aktuelle betriebliche Fragestellungen zu den gesetzlichen Ansprüchen von pflegenden Mitarbeitenden. Das kostenfreie einstündige Online-Seminar wird vom Kompetenzzentrum „Frau und Beruf“ angeboten und richtet sich an Personalverantwortliche von kleinen und mittleren Unternehmen.
Corona macht das Pflegethema in den Betrieben sichtbar. Viele Beschäftigte mussten in den vergangenen Monaten neben der Arbeit häusliche Pflegesettings in der Familie neu organisieren. Doch wie lässt sich diese Tätigkeit mit dem Arbeitsvertrag vereinbaren? Das Web-Seminar über die gesetzlichen Ansprüche von pflegenden Mitarbeitenden liefert Arbeitgebenden die nötigen Informationen um eine betriebliches Pflegemanagement zu starten und Fachkräfte optimal zu unterstützen.
Rechtsanwältin Schneppendahl kennt den Informationsbedarf der Betriebe: „Gerade in der Pandemie sind für Arbeitgebende die Kenntnisse der aktuellen Pflegegesetze Voraussetzung für eine gute Personalarbeit. Viele Unternehmen wissen nicht, dass Beschäftigte mit einem akuten Pflegefall in der Familie Anspruch auf 20 Tage Lohnersatzleistung durch die gesetzliche Pflegekassen haben.“
Leonora Fricker vom Kompetenzzentrum Frau und Beruf ergänzt: „Wir wissen, dass gerade weibliche Fachkräfte ihre Erwerbsarbeit mit familiären Fürsorgeaufgaben kombinieren möchten – dies betrifft nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege von Familienmitgliedern.“
Anmeldungen sind bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Informationen und Anmeldung online unter: erfolgsfaktorfrau.de.