An Brötchen kommt man auch am Ostermontag, allerdings nicht über Bäckereien. Foto: pixabay
An Brötchen kommt man auch am Ostermontag, allerdings nicht über Bäckereien. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Die Ostertage stehen vor der Tür und damit bei vielen die Lust nach einem ausgiebigen Frühstück: Wer am Ostermontag Brötchen kaufen möchte, hat in Nordrhein-Westfalen allerdings schlechte Karten. Grund ist die Feiertagsregel.

„An Ostern gilt das gleiche wie an anderen gesetzlichen Feiertagen, beispielsweise am Tag der Arbeit am 1. Mai oder an Christi Himmelfahrt am 18. Mai: Die Läden bleiben geschlossen. Das gilt bundeseinheitlich für den Karfreitag und Ostermontag“, erklärt der Arag-Experte Tobias Klingelhöfer. Zudem sei der Karfreitag ein gesetzlicher „stiller Feiertag“. Bestimmte Märkte sowie Musik- und Tanzveranstaltungen dürfen nicht stattfinden.

Gründonnerstag und Ostersamstag kann man allerdings ganz normal einkaufen oder feiern – es handelt sich bei diesen beiden Tagen nicht um gesetzliche Feiertage.

Eine Frage stellt sich für viele Menschen jedes Jahr: Kann man an den Osterfeiertagen Brötchen kaufen? Wer in Nordrhein-Westfalen lebt, hat diesbezüglich zumindest beim Lieblingsbäcker schlechte Karten. „In manchen Ländern gibt es eine Besonderheit, wenn mehrere Feiertage aufeinander folgen“, so Klingelhöfer. Diese Regelung gilt in NRW laut Ladenöffnungsgesetz: Bäckereien müssen Ostermontag schließen.

Denn: Zwar dürfen Backstuben auch an Feiertagen und Sonntagen für bis zu fünf Stunden öffnen, jedoch nicht am Ostermontag. Es handelt sich um den zweiten Feiertag in Folge, vergleichbar mit den beiden Weihnachtsfeiertagen. Dann greift eine Sonderregel, nach der Bäckereien geschlossen bleiben müssen.

Am Karfreitag und Ostersonntag gibt es hingegen Kuchen, Gebäck und frische Brötchen – hier stehen die Chancen für eine Öffnung der Lieblingsbäckerei gut. „Letztendlich entscheidet aber der jeweilige Betrieb, ob er an den Feiertagen öffnet oder nicht“, so der Hinweis von Klingelhöfer. Informieren sollte man sich daher an den beiden Ostertagen vorher, denn nicht selten nutzen Backbetriebe die Feiertage, um Mitarbeitenden einen freien Tag zu spendieren und gleichzeitig Kosten einzusparen.

Am Ostermontag an Brötchen zu gelangen, ist dennoch möglich: beispielsweise an Tankstellen. Die dürfen nicht nur öffnen, sondern auch Brötchen verkaufen. Dort werden die Backwaren schlicht als „Reiseproviant“ behandelt.