Eine Antragsstellung ist nicht notwendig. Foto: Symbolisch (pixabay)
Eine Antragsstellung ist nicht notwendig. Foto: Symbolisch (pixabay)

Kreis Mettmann. Das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann hat mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen Steuerbescheide versendet werden, die aufgrund der Durchsetzung eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs, rückwirkende Erstattungen ausweisen können.

Damit setzt das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann ein Urteil des Bundesfinanzhofs um (Az.: VI R 75/14). Dieser hatte entschieden, dass der abzugsfähige Anteil der außergewöhnlichen Belastungen, zum Beispiel der Krankheitskosten, bei der Steuerberechnung zu erhöhen ist. Die Rechtsänderung bewirkt, dass die Steuererklärungen aller Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit entsprechende Kosten geltend gemacht haben, auf eine Steuererstattung überprüft werden.

„Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Fälle werden vom Finanzamt ermittelt und aufgrund der neuen Rechtslage geändert“ sagt Jutta Kieseler-Thanscheidt, Leiterin des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann.

Das Finanzamt wird in den nächsten Tagen daher eine Vielzahl von Steuerbescheiden versenden, da Änderungen rückwirkend ab dem Jahr 2002 vorgenommen werden. „Wenn Sie einen Bescheid für vergangene Jahr erhalten haben und eine Erstattung auf Ihrem Konto eingegangen ist, liegt dies wahrscheinlich an der Umsetzung des Urteils. Bitte schauen Sie dann in die Erläuterungen zu Ihrem Einkommensteuerbescheid. Dort finden Sie einen Hinweis auf die Umsetzung des Urteils zu den außergewöhnlichen Belastungen.“ so Kieseler-Thanscheidt.