Kamelle sammeln statt arbeiten: Darüber entscheidet der Arbeitgeber. Foto: André Volkmann
Kamelle sammeln statt arbeiten: Darüber entscheidet der Arbeitgeber. Foto: André Volkmann

Kreis Mettmann/Düsseldorf. Die „fünfte Jahreszeit“ steht kurz vor ihrem Höhepunkt. Automatisch frei haben Arbeitnehmer an den Narren-Tagen aber nicht, teilt die IHK Düsseldorf mit. 


Die heiße Phase des Karnevals steht kurz bevor. Aber: Ist jetzt wirklich alles erlaubt? „Jein“, sagt dazu Verena Malarek, IHK-Referentin für Rechtsberatung, und weist auf folgende Fußangeln hin: Weder Altweiber, noch Rosenmontag sind Feiertage und daher nicht automatisch frei – es sei denn, dies sei seit drei Jahren und mehr betriebliche Übung.

Auch über Ausmaß des Feierns und Verkleidens sowie über den Genuss von Alkohol am Arbeitsplatz entscheidet der Arbeitgeber. Hat er dies in den letzten Jahren zugelassen, gilt auch in diesem Fall die betriebliche Übung.

Aber Obacht beim Krawatte-Abschneiden: Nicht jeder neue Mitarbeiter ist mit diesem Brauch vertraut und damit auch einverstanden. „Wir wünschen allen Närrinnen und Narren unbeschwerte Karnevalstage.

Und damit das närrische Treiben den Betriebsfrieden nicht empfindlich stört, lohnt ein Blick ins Kleingedruckte“, verweist Malarek augenzwinkernd auf weitere Informationen unter www.duesseldorf.ihk.de, Nummer 4306628.