Alte Führerscheine müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Foto: pixabay
Alte Führerscheine müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Wer im Besitz eines Führerscheins ist, der vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt, muss diesen Führerschein früher oder später in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. Darauf weist der Kreis Mettmann hin.


„Das heißt nun nicht, dass alle den Umtausch „von heute auf morgen“ erledigen müssen“, so der Kreis Mettmann. „Damit nicht alle Führerscheininhaber auf einmal die Straßenverkehrsämter stürmen, wurde in Deutschland ein stufenweiser Pflichtumtausch eingeführt.“ Je nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins sei man in den kommenden Jahren an der Reihe.

„Sputen müssen sich demnach nun aber doch ein paar Führerscheinbesitzer“, so die Kreisverwaltung weiter. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 seien nämlich die ersten, auf die die Umtauschpflicht zukommt.

Für sie endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2022. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt allerdings nicht.

Wer im Kreis Mettmann wohnt, kann den Umtausch auch ohne einen Besuch bei der Führerscheinstelle abwickeln: Den Antrag selbst kann man auf der Internetseite des Kreises online stellen. Rund 30 Prozent der Antragsteller haben das online Verfahren bereits genutzt.

„Leider ist aufgrund der Gesetzeslage noch kein medienbruchfreier Umtausch möglich“, informiert der Kreis Mettmann. „Abgeliefert werden muss z.B. der bisherige Führerschein – entweder endgültig, mindestens aber zur Entwertung. Das geht natürlich nicht digital, dafür aber per Post.“

Sobald der Onlineantrag in der Führerscheinstelle eingegangen ist, erhält der Antragsteller eine vorläufige Fahrerlaubnis, diese ist für drei Monate im Inland gültig und dient als Nachweis bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins. In einem frankierten und adressierten Rückumschlag können dann Passbild, Ausweiskopien zusammen mit dem alten Führerschein auf dem Postweg an die Führerscheinstelle verschickt werden. Der Ablauf wird zusätzlich durch ein Informationsblatt anschaulich dargestellt. Im Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin dann den EU-Kartenführerschein per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Wer seinen Umtausch-Antrag persönlich vor Ort in der Führerscheinstelle in Mettmann einreichen möchte, sollte laut Kreisverwaltung das Terminvereinbarungs-Tool auf der Homepage des Kreises nutzen. Mit Termin lässt sich der Besuch zügig abwickeln. In Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Monheim und Wülfrath werden die Anträge auch in den Bürgerbüros entgegengenommen.

Die Gebühren für den Umtausch betragen zurzeit 36,30 Euro (inkl. Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins und Direktversand des neuen Führerscheins).

Alle Infos zum Führerschein-Umtausch sind auch auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de nachzulesen.