Gastro-Betriebe bieten während des Teil-Lockdowns Essen
Gastro-Betriebe bieten während des Teil-Lockdowns Essen "to go" an - und das "wird nicht auf die Corona-Hilfen angerechnet", informiert Kerstin Griese (SPD) und ruft dazu auf, Restaurants, Cafés und Gasthäuser zu unterstützen. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Sozialstaatssekretärin Kerstin Griese (SPD) ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Restaurants, Cafés und Gasthäuser in ihren Städten zu unterstützen.

„Sehr viele bieten Take-away-Essen an, beispielsweise eine ,Martinsgans to go‘. Die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf werden nicht auf die Corona-Hilfen angerechnet“, sichert die Sozialstaatssekretärin zu.

„Jede Gaststätte wird mit Hilfsgeldern in Höhe von 75 Prozent der Umsätze, die sie im Vorjahres-November erzielt hat, für die Schließung entschädigt. Die ist eine sehr hilfreiche und unbürokratische Lösung“, betont Griese.

Wegen der ansteigenden Infektionszahlen war es unabweisbar, auch die Gastronomie herunterzufahren. „Denn die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften allein haben nicht ausgereicht, um Corona einzudämmen. Wir alle müssen unsere Kontakte drastisch reduzieren.“ Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat dafür volles Verständnis, berichtet Kerstin Griese von viel Zustimmung, die sie erfahren hat.