Entlastungsleistungen aus 2021 sind im Juni noch verwendbar. Foto: VZ NRW/Adpic
Entlastungsleistungen aus 2021 sind im Juni noch verwendbar. Foto: VZ NRW/Adpic

Düsseldorf. Angehörige zu pflegen oder selbst pflegebedürftig zu sein, ist belastend. Deshalb gibt es sogenannte Entlastungsleistungen: Für 125 Euro monatlich können sich Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Unterstützung holen.


Das können Putz- oder Haushaltshilfen sein, Begleitungen beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei Freizeitaktivitäten. Insgesamt stehen 1.500 Euro im Jahr zur Verfügung. Doch viele Menschen nehmen diese Entlastungsleistung der Pflegekasse nicht in Anspruch. Dabei lohnt es sich gerade jetzt: Denn was im vorigen Jahr nicht ausgeschöpft wurde, kann bis Ende Juni noch verwendet werden.

Wie man das nutzt und warum das Geld oft nicht reicht für die Entlastungsleistungen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW nachfolgend:

So bekommt man Entlastungsleistungen

Ein Antrag ist nicht nötig. Die Leistung steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Das Geld ist zweckgebunden und man muss in Vorkasse gehen. Das bedeutet: Erst sucht man einen Anbieter, etwa Angebote der Nachbarschaftshilfe oder zur Unterstützung im Alltag, Pflegedienste, oder Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege.

Dann reicht man nach der erbrachten Leistung die Rechnungen inklusive Beschreibung der Tätigkeit bei der Pflegekasse ein. Dafür gibt es ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW. Auch einige Pflegekassen bieten solche Hilfe online an. Nach dem Kostenerstattungsantrag erhält man das Geld. Als Anbieter sind geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte zugelassen. Bei der Suche hilft ein „Angebotsfinder“ des Landesgesundheitsministeriums.

So nutzt man nicht verbrauchte Entlastungsleistungen

Sollte der monatliche Betrag in Höhe von 125 Euro nicht ausgeschöpft sein, kann der restliche Betrag in den Folgemonaten genutzt werden. Wenn dennoch nicht die gesamten 1.500 Euro in einem Kalenderjahr ausgegeben werden, können die nicht genutzten Beträge noch im Folgehalbjahr verwendet werden.

Das bedeutet: Bis zum 30. Juni 2022 können noch Restbeträge aus dem Jahr 2021 für Entlastungen eingesetzt werden. Die Erstattung der Kosten kann auch nach Juni 2022 bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, sich freie Zeit durch Betreuung zu verschaffen.

So helfen aktuelle Ausnahmeregelungen

Während der Corona-Pandemie ist die Nutzung des Entlastungsbetrags erleichtert worden: Bis zum 30. Juni 2022 können Menschen mit Pflegegrad 1 bundesweit den Entlastungsbetrag flexibler einsetzen, wenn dadurch Corona-bedingte Versorgungsengpässe vermieden werden. Informationen gibt es bei der Pflegekasse. Bis zum 30. September 2022 dürfen in NRW auch „Hilfen bis zur Haustür“ genutzt werden. Dazu zählen Botendienste, Organisation von Arztbesuchen, Essen auf Rädern oder Einkäufe. Außerdem dürfen Nachbarschaftshelfer bis zum 30. September 2022 auch Unterstützungsleistungen erbringen und müssen aktuell keine Qualifizierung nachweisen.

Oft reichen die 125 Euro nicht aus

Die Kosten sind die größte Hürde bei der Suche nach einem passenden Anbieter. Das zeigt eine Erhebung der Verbraucherzentrale NRW. Eine Online-Umfrage ergab, dass der Großteil der Teilnehmenden Schwierigkeiten bei der Suche nach einem passenden Angebot hat. Rund ein Viertel fand die Kosten der Anbieter zu hoch, knapp 20 Prozent gaben an, gelistete Angebote seien bereits ausgebucht gewesen.

Nur knapp 12 Prozent gaben an, keinerlei Schwierigkeiten bei der Suche gehabt zu haben. Jeder zweite Befragte benötigt mehr Entlastung und stockt bis zu 500 Euro pro Monat aus eigener Tasche auf. „Der Betrag von 125 Euro reicht offenbar nicht, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen“, sagt Verena Querling, Juristin und Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. An der nicht-repräsentativen Online-Umfrage nahmen 156 Betroffene aus NRW teil.

Mehr zu Entlastungsleistungen inklusive Musterbrief gibt es hier im Internet:
www.verbraucherzentrale.nrw. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind beim Angebotsfinder des Landesgesundheitsministeriums NRW gelistet – online unter: www.angebotsfinder.nrw.de.