Geldscheine liegen auf einer Computertastatur. Foto: pixabay
Geldscheine liegen auf einer Computertastatur. Foto: pixabay

Velbert. Was tun, wenn die laufenden Kosten das gesamte Einkommen auffressen? In einem ersten Schritt können bestehende Verträge unter die Lupe genommen werden, rät die Verbraucherzentrale NRW.


Steigende Energie- und Lebensmittelpreise stellen immer mehr Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Die Zahl der Haushalte, die die täglichen Ausgaben kaum noch stemmen können, hat in den vergangenen Monaten zugenommen.

Oft ist ein Wechsel in günstigere Tarife zum Beispiel für Versicherungen oder Handyverträge möglich. Unter Umständen erweisen sich Verträge sogar als überflüssig und können unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist, gekündigt werden.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt die folgenden Tipps, wie laufende Kosten wirksam gesenkt werden können:

Versicherungen

Bei Versicherungen gilt: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Policen, die nur kleinere Schäden absichern, sind oftmals überflüssig. So ist für den Standardurlaub keine Gepäckversicherung nötig, der Verlust eines Koffers lässt sich meist leicht ersetzen. Handyversicherungen haben in der Regel viele Lücken und Tücken, diesen löchrigen Schutz kann man sich im wahrsten Sinne des Wortes meist sparen.

Extra-Geräteversicherungen für Fahrräder, Laptops oder Brillen lohnen sich nur bei sehr teuren Anschaffungen. Häufig sind auch Glas- und Sterbegeldversicherungen entbehrlich. Bei wichtigen Versicherungen wie Privathaftpflicht oder Hausrat gibt es erhebliche Preisunterschiede, sodass sich ein Preisvergleich lohnt. Oft bieten moderne Policen zudem besseren Schutz. Auch die Umstellung auf jährliche Zahlweise kann bares Geld sparen.

Telefonverträge

Ein Vertrag für Telefon, Smartphone und Internet ist unverzichtbar. Aber auch hier lässt sich unter Umständen Geld sparen, indem Verbraucher zunächst ihren tatsächlichen Bedarf ermitteln. Wie viele Minuten telefoniere ich? Wie viel Datenvolumen verbrauche ich pro Monat? Wer seinen Bedarf kennt, kann auch die Preise unterschiedlicher Anbieter besser vergleichen.

Dabei helfen Produktinformationsblätter, die Händler ihren Kunden aushändigen müssen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist jeder Telekommunikationsvertrag, der nicht aktiv zum Beispiel durch einen Tarifwechsel oder ein neues Smartphone verlängert wurde, mit einer Frist von einem Monat kündbar. Der Wechsel ist also schnell möglich. Die Mitnahme der Rufnummer ist unabhängig vom Anbieter kostenlos.

Abos und Mitgliedschaften

Viele Verbraucher haben Abonnements oder Mitgliedschaften abgeschlossen, etwa für Zeitschriften, Streamingdienste oder ein Fitnessstudio. Oft sind diese in den ersten Monaten besonders günstig oder sogar kostenlos, doch im Laufe der Zeit können durch mehrere Abos oder Mitgliedschaften hohe Kosten entstehen. Besonders eine lange Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren kann in finanziell schwierigen Zeiten zu einer Kostenfalle werden.

Manche Verträge verlängern sich zudem automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde. Verbraucher können ihre bestehenden Verträge prüfen, priorisieren und die Kündigungsfristen vermerken, um rechtzeitig unnötige Mitgliedschaften und Abos zu beenden.

Bankgebühren und Kredite

Geldinstitute haben unterschiedliche Preismodelle und Gebühren für ein Girokonto oder die Nutzung einer Kreditkarte. Einige Banken berechnen Pauschalpreise für die Kontoführung, andere einen Grundpreis plus Kosten für einzelne Buchungsvorgänge. Auch die kostenlose Kontoführung wird angeboten.

Einige Banken bieten zudem spezielle Konditionen für Studierende, Auszubildende, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder an. Ein Vergleich verschiedener Banken kann also sinnvoll sein, um laufende Kosten zu senken. Girokonten können in der Regel jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Für die Auflösung des Kontos dürfen keine Gebühren berechnet werden. Vorsicht ist bei Krediten geboten: Die Raten und Zusatzkosten belasten das Budget. Auch den Dispokredit sollte man nicht ausreizen, weil hier zweistellige Zinsbeträge fällig werden. Bei akuten finanziellen Problemen sollte rechtzeitig eine Schuldnerberatung aufgesucht werden.

Preiserhöhungen in laufenden Verträge

Steigende Kosten veranlassen derzeit viele Anbieter, die Preise in laufenden Verträgen zu erhöhen. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Denn ein einmal geschlossener Vertrag über einen bestimmten regelmäßig zu zahlenden Preis kann grundsätzlich nicht einseitig verändert werden.

Anders ist es, wenn im Vertrag eine Preisanpassungsklausel vereinbart wurde, auf die der Anbieter seine Preiserhöhung stützen kann. Derartige Klauseln finden sich meistens im Kleingedruckten und unterliegen strengen Anforderungen. Vielfach sind sie unwirksam, so dass die Anbieter sich nicht darauf berufen können.
Weitere Informationen und Links

Weitere Spartipps der Verbraucherzentrale NRW gibt es online unter: www.verbraucherzentrale.nrw.