In der Reinigungsbranche sind befristete Stellen stark verbreitet. Foto: IG BAU
In der Reinigungsbranche sind befristete Stellen stark verbreitet. Foto: IG BAU

Kreis Mettmann. Die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar und Umwelt (IG BAU) kritisiert die Zahl befristeter Jobs im Kreis Mettmann

Infolge der Corona-Pandemie tragen Beschäftigte, die im Kreis Mettmann einen befristeten Arbeitsvertrag haben, ein besonders hohes Risiko, ihre Stelle zu verlieren. Davor warnt die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar und Umwelt. Im vergangenen Jahr hätten 31 Prozent aller Neueinstellungen im Kreis ein Verfallsdatum gehabt.

Von rund 8.200 Arbeitsverträgen, die im zweiten Quartal neu abgeschlossen wurden, waren etwa 2.600 befristet, so die Gewerkschaft unter Verweis auf eine aktuelle Auswertung des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Die Zahlen zeigen, dass auf dem heimischen Arbeitsmarkt etwas aus dem Ruder
gelaufen ist. In der Corona-Krise können Befristungen für die Betroffenen leicht zur
Falle werden, wenn Unternehmen solche Stellen nicht mehr verlängern“, sagt Uwe
Orlob, Bezirksvorsitzender der IG BAU Düsseldorf.

Nach Beobachtung des Gewerkschafters sind befristete Stellen in Branchen wie der
Gebäudereinigung und der Landwirtschaft stark verbreitet. Junge Beschäftigte seien
besonders häufig betroffen. „Wer als Berufseinsteiger eine Wohnung finden oder einen
Kredit aufnehmen will, der hat mit einem befristeten Vertrag schlechte Karten. Wegen
der Unsicherheit muss manchmal sogar der Wunsch nach eigenen Kindern vertagt
werden“, kritisiert Orlob.

Die IG BAU fordert die Bundesregierung dazu auf, ihr Versprechen aus dem
Koalitionsvertrag umzusetzen und Befristungen ohne einen sogenannten Sachgrund
einzudämmen. Als Sachgründe gelten etwa eine Schwangerschaftsvertretung oder
eine Probezeit.

Ein aktueller Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor,
dass sachgrundlose Befristungen künftig nur maximal 18 anstatt bisher 24 Monate
andauern und in diesem Zeitraum nur noch einmal statt wie bisher dreimal verlängert
werden dürfen. In Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sollen solche Verträge auf
höchstens 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden.

„Bisher stand die Union bei diesem Vorhaben auf der Bremse. Aber das Gesetz ist
überfällig – und es bleiben nur noch wenige Wochen, um es in dieser Legislaturperiode
durch den Bundestag zu bringen“, betont Gewerkschafter Orlob. Die Pandemie habe
gezeigt, dass neben den kaum abgesicherten Minijobs und Leiharbeitsverhältnissen
auch Befristungen alles andere als krisenfest seien.

Nach Angaben des WSI waren im zweiten Quartal vergangenen Jahres im
bundesweiten Durchschnitt gut 39 Prozent aller Neueinstellungen befristet. In der
Altersgruppe bis 25 Jahren hatten knapp 51 Prozent aller neu abgeschlossenen
Verträge ein Ablaufdatum (Azubis nicht mitgerechnet). Frauen sind häufiger von
Befristungen betroffen als Männer, auch ein Migrationshintergrund wirkt sich negativ
aus, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im vergangenen Jahr
wurden befristete Verträge laut IAB seltener verlängert, die Personalabgänge nach
Befristungsende stiegen an und die Zahl der Übernahmen in unbefristete
Beschäftigung sank deutlich.