Kreis Mettmann. Die Gewerkschaft „Nahrung, Genuss, Gaststätten“ (NGG) äußert sich angesichts der bevorstehenden Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch zu den Auswirkungen des Corona-Lockdown im Gastgewerbe.
Am Mittwoch beraten Bund und Länder über eine mögliche Verlängerung des Corona-Lockdowns. Die Gewerkschaft NGG spricht von „dramatischen Folgen der Schließungen für die Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes im Kreis Mettmann“. Zudem fordert die Gewerkschaft ein Mindest-Kurzarbeitergeld von monatlich 1.200 Euro.
„Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen“, so Zayde Torun, Geschäftsführerin der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal. „Letzte Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Lokale und Hotels wieder öffnen“.
Nach Einschätzung der NGG-Gewerkschaft haben die aktuellen Schließungen ähnlich gravierende Auswirkungen wie der Lockdown im Frühjahr des vergangenen Jahres. Damals meldeten 472 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Mettmann Kurzarbeit an – das sind 63 Prozent aller Betriebe der Branche im Kreis, so die NGG. Die Zahl der kurzarbeitenden Köche, Kellner und Hotelangestellten stieg auf 3.204, so eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der NGG.
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