Gold liegt auf einem Tablett. Foto: Verbraucherzentrale NRW
Gold liegt auf einem Tablett. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Düsseldorf. Die Preise von Edelmetallen sind weiterhin hoch, der Goldverkauf erscheint lukrativ. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für den Verkauf altem Schmuck, Münzen, Barren oder Zahngold. 

Der Goldpreis bewegt sich derzeit nur etwas unter seinem Allzeithoch vom Sommer 2020: Eine Feinunze (31,1 Gramm) koste rund 1.750 US-Dollar oder 1.500 Euro, informiert die Verbraucherzentrale NRW. „Für diejenigen, die sich von Familienschmuck, Münzsammlungen, Goldbarren oder auch Zahngold trennen möchten, also eine gute Zeit für den Verkauf.“

Die hohen Marktpreise führen nach Ansicht der Verbraucherschützer aber auch dazu, dass einige reisende und stationäre Ankäufer mit zu niedrigen Angeboten versuchen, die Besitzer des Edelmetalls zu übervorteilen. Die Verbraucherzentrale NRW, gibt daher die folgenden Tipps für den Goldverkauf:

Schätze vorab sichten

Bei Schmuck wird oft weder die Handwerkskunst noch der emotionale Wert vergütet, sondern meist ausschließlich der materielle Wert. Wer Schmuck oder andere Wertsachen veräußern will, sollte deshalb vor allem auf Gravuren achten: Die Ziffern 333, 585 und 750 verweisen auf den Goldanteil in Promille. 333 zeigt also beispielsweise an, dass ein Drittel des Gesamtgewichts aus Gold besteht.

Bei Barren und Münzen wie dem Krügerrand ist der Goldgehalt vorgegeben. Ankaufpreise dafür schwanken tagesaktuell kaum und lassen sich über Vergleichsportale online einsehen. Weisen die Schätze keine Gravur auf, können eine Scheideanstalt, örtliche Edelmetallhändler oder Juweliere bei der Wertermittlung helfen.

Sollten größere Mengen an Gold zum Verkauf stehen, kann es sich auch lohnen, professionelle Gutachten zur Wertermittlung erstellen zu lassen. Nachteil: Der Experten-Service kostet.

Vergleichsangebote einholen

Der reine Materialwert dient vor allem als Orientierung, kann aber beim Verkauf in der Regel nicht vollständig erzielt werden. Doch wer die Größenordnung des eigenen Besitzes in etwa kennt, kann individuelle Angebote besser einschätzen.

Die Händler kalkulieren einen Risikoabschlag oder einen Abschlag für Abschmelzkosten ein. Diese Werte können allerdings variieren. Daher lohnt es sich, vor dem Verkauf verschiedene Angebote einzuholen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, bei der Prüfung dabei zu sein!

Fallen beim Internetverkauf

Auch per Internet lässt sich das Edelmetall verkaufen. Ein Risiko liegt hier vor allem beim Versand an die Käufer. Denn Pakete sind meist nur bis zu einem bestimmten Wert versichert. Stecken höhere Werte im Paket und geht dieses auf dem Postweg verloren, kann der Verlust trotz Versicherung hoch sein.

Im Zweifel ist es daher ratsam, das Paket entsprechend höher zu versichern oder wenn möglich abholen zu lassen. Außerdem gilt auch beim Verkauf über das Internet: Der Materialwert sollte bekannt sein, um gegen zu niedrige Aufkauf-Angebote gewappnet zu sein. Rechtlich heikel kann es zudem werden, falls Internethändler den gesendeten Goldbarren als unecht deklarieren und ein Plagiat zurückgeschickt wird.

Vorsicht Hausbesuch

Wer Unbekannte ins Haus lässt, sollte sich der Risiken bewusst sein. So können Laien eventuelle Geldgebote reisender Händler nicht kompetent beurteilen.

Zu rechnen ist auch mit der Frage, ob noch andere Wertgegenstände vorhanden sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn es könnte sich um einen Ausspähungsversuch handeln. Schlimmstenfalls wollen die Besucher nicht nur ein Schnäppchen machen, sondern prüfen, ob sich ein späterer Einbruch lohnt.

Rat und Hilfestellung zu diesen und anderen Themen des Verbraucheralltags gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort in der Beratungsstelle. Alle Kontaktdaten der Beratungsstellen finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw.