Düsseldorf. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat die Entwicklung der Grundsteuer B-Hebesätze im Oberbergischen Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Kreis Mettmann und in den Städten Remscheid, Solingen, Wuppertal und Leverkusen zwischen 2010 und 2020 betrachtet und zum Wachstum des Verbraucherpreisindex‘ ins Verhältnis gesetzt.
Der Verbraucherpreisindex ist in diesem Zeitraum um 14,9 Prozent gestiegen: „Die Hebesätze für die Wohnsteuer, die jeden Mieter, jede Hausbesitzerin betrifft, hat sich um ein Vielfaches gesteigert“, stellt Jens Ammann, Projektleiter Öffentliche Finanzen beim BdSt NRW, fest.
Im Kreis Mettmann betrug die Steigerung im Durchschnitt 16 Prozent – der Düsseldorfer „Speckgürtel“ lässt grüßen. Hier sind die Hebesätze durchweg niedrig bis moderat, nur Heiligenhaus (680 Prozent) und Velbert (550 Prozent) liegen mit ihren Hebesätzen über dem NRW-Durchschnitt von 547 Prozent.
Anders das Bild im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die durchschnittliche Steigerung lag hier bei 47 Prozent. Nur in Burscheid bleibt der Hebesatz von 480 Prozent deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Die höchsten Hebesätze haben Overath (850 Prozent) und Rösrath (690 Prozent).
Noch stärker haben sich die Hebesätze im Oberbergischen Kreis nach oben entwickelt. Die Steigerung im untersuchten 10-Jahres-Zeitraum beträgt 55 Prozent. Positiv hervorzuheben seien Wiehl (443 Prozent), Nümbrecht (473 Prozent) und Radevormwald (490 Prozent), so der Steuerzahlerbund. Insgesamt sei der Oberbergische Kreis ein teures Pflaster. „So hat z.B. Bergneustadt den Hebesatz um das 9-fache des Verbraucherpreisindex‘ erhöht. Damit zahlt der Besitzer eines durchschnittlichen Reihenhauses in Bergneustadt jährlich 893 Euro an Grundsteuer B. Zum Vergleich: In Monheim sind es 386 Euro.“
„Die enormen Steigerungen bei der Grundsteuer B sind besorgniserregend“, sagt Ammann. „Wohnen ist ein Grundrecht und kein Luxus.“ Der BdSt NRW appelliert an die Städte und Gemeinden, auf weitere Steuererhöhungen zu verzichten. Die besonders teuren Kommunen müssen durch konsequente Maßnahmen die Haushalte so konsolidieren, dass die Grundsteuer B wieder auf ein erträgliches Maß gesenkt werden kann.
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