Schäden - etwa durch Feuer - können ein Fall für die Versicherung sein. Foto: VZ NRW/Adpic
Schäden - etwa durch Feuer - können ein Fall für die Versicherung sein. Foto: VZ NRW/Adpic

Düsseldorf. Versicherungen springen ein, wenn es zu Schäden gekommen ist, etwa bei einem Brand. Wie man eine solche Schadensmeldung an die Versicherung abgibt, verrät die Verbraucherzentrale NRW.


Ein Großbrand wie gerade in Essen zeigt: Bei Katastrophen können Betroffene oft nur noch ihr Leben retten, im Haus oder in der Wohnung aber ist alles zerstört. So war es auch bei der Flutkatastrophe. Wie belegt man dann bei der Versicherung den Schaden?

Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Betroffene bei großen Schäden trotz vernichteter Dokumente bei der Versicherung den entstandenen Schaden belegen können. Ein Tipp der Verbraucherschützer zur Vorbeugung: Kopien der wichtigsten Unterlagen vorab außerhalb der Wohnung sichern.

Zudem gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps im Umgang mit Schadensmeldungen bei der Versicherung:

Was tun, wenn Versicherungsunterlagen vernichtet sind?

Die Versicherung kann Kopien oder Ersatzverträge zur Verfügung stellen. Wer noch weiß, welche Versicherung er bei welchem Anbieter abgeschlossen hat, sollte die Unternehmen kontaktieren. Bei einem Anruf ist es ratsam, zum Nachweis des Telefonats das Datum und den Zeitpunkt des Anrufs sowie den Namen des Gesprächspartners zu notieren.

Wer sich nicht an die Versicherungsunternehmen erinnern kann, kann bei der Bank Kopien der Kontoauszüge erhalten für den Zeitraum, wenn üblicherweise die Versicherungsbeträge gezahlt werden und so die Gesellschaft identifizieren. Für alle Gesellschaften, die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft organisiert sind, finden sich dort Kontaktdaten im Internet. Auch über diesen Weg können Vertragskopien angefordert werden.

Wie weise ich den entstandenen Schaden nach?

Betroffene müssen Hausrat und Gebäude vor weiteren Schäden bewahren, also bei Wasserschäden beispielsweise den Haupthahn abdrehen. Vor dem Aufräumen aber sollte man alles fotografieren, besser noch filmen und eine Schadensliste erstellen mit allen zerstörten oder beschädigten Gegenständen.

Idealerweise fügt man Einkaufsbelege hinzu. Sind diese nicht mehr vorhanden, sollte man den ungefähren Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis aus dem Gedächtnis aufschreiben. Möglich sind auch Nachweise durch Fotos oder Filme der Wohnung, zum Beispiel von Partys oder Festen.

Wie schnell erhalte ich Geld bei der Schadensregulierung?

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen lange auf eine Regulierung des Schadens warten. Doch Betroffene können bei der Versicherung auf eine Abschlagszahlung drängen: Wenn alle Unterlagen vorgelegt sind, können sie spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen. Darauf haben Betroffene einen gesetzlichen Anspruch.

Wie sichere ich vorbeugend wichtige Unterlagen?

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Versicherungen, Ausweiskopien oder Vollmachten ist generell empfehlenswert. Wichtig: Kopien sollten außerhalb des Haushalts deponiert werden, zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder digital in einer Cloud.

Was ist über die Hausratversicherung abgesichert?

Kurz gesagt: Alle beweglichen Gegenstände. Die Hausratversicherung tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis in neuwertigem Zustand, also der Neuwert ersetzt. Weitere Naturgefahren sind über die Elementarschadenversicherung versicherbar.

Weitere Informationen zur Hausratversicherung gibt es über die Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw.