Ein Schild der Agentur für Arbeit vor dem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild
Ein Schild der Agentur für Arbeit steht vor dem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild

Kreis Mettmann. Die Arbeitsagentur bietet die Möglichkeit, die Identitätsprüfung online durchzuführen. 

Das neue Verfahren der Online-Identifizierung steht Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen als freiwillige Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung, um die persönliche Vorsprache nachzuholen, informiert die Agentur für Arbeit. Es ist gesetzlich geregelt, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Durch die Corona-Pandemie war und ist das derzeit nicht möglich. Deswegen genügte vorübergehend eine telefonische bzw. eine Online-Meldung.

Die Identitätsprüfung muss jedoch in jedem Fall nachgeholt werden, darauf weist die Arbeitsagentur hin. Mit dem Selfie-Ident-Verfahren wird Kundinnen und Kunden nun ein Verfahren angeboten werden, das den persönlichen Behördengang erspart. Es gibt seit 24. Juli die Möglichkeit, die erforderliche Prüfung über das Online-Verfahren vorzunehmen.

Die Agenturen für Arbeit schreiben alle Kundinnen und Kunden, die für das Selfie-Ident-Verfahren in Frage kommen, an. Es muss also niemand von sich aus aktiv werden. Dieses Schreiben enthält einen QR-Code, über den die „Selfie-Ident“-App herunterladen werden kann sowie einen Link zu weiteren Informationen.

Smartphone mit Kamera reicht aus

Für die Online-Identifizierung brauchen Kundinnen und Kunden drei Dinge: ein Smartphone oder Tablet mit Kamera, um die App herunterzuladen, eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument mit holografischem Merkmal (Personalausweis, Reisepass oder ein adäquates Dokument). Derzeit werden noch nicht alle ausländischen Ausweisdokumente unterstützt.

Die eigentliche Identitätsprüfung erfolgt in drei Schritten: Kundinnen und Kunden nehmen ein kurzes Video von sich auf, filmen die Vorderseite ihres Ausweises und machen ein Foto von der Rückseite. Anschließend erfahren sie sofort, ob die Identifizierung erfolgreich war. Falls ja, ist keine persönliche Identifikationsprüfung in der Agentur für Arbeit mehr erforderlich – falls nein, werden Kundinnen und Kunden per Post Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten.

Sollte ein Versuch fehlschlagen, kann der Vorgang beliebig oft wiederholt werden. Sollten Probleme auftreten, hilft auch die FAQ-Liste des Anbieters unter nect.com/app-faq.

Die Nutzung des Verfahrens ist freiwillig. Die Agentur für Arbeit weist zudem darauf hin, dass aktuell lediglich in den Geschäftsstellen Mettmann, Velbert und Langenfeld persönliche Vorsprachen auf Einladung möglich sind. Es können also längere Anfahrtswege entstehen, wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen.