Mehrere Klagen hat die Stadt Monheim gegen den Kreis eingereicht. Foto: pixabay
Mehrere Klagen hat die Stadt Monheim gegen den Kreis eingereicht. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Die Umlage-Finanzierung der Kreisleitstelle ist Anlass für die Stadt Monheim gewesen, gegen den Kreis Mettmann zu klagen. Die Klage ist nun abgewiesen worden.

Wie die Kreisverwaltung informiert, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mehrere Klagen der Stadt Monheim gegen den Kreis Mettmann abgewiesen.

Gegenstand der Klagen waren die vom Kreis erhobene Umlage für die auf den Rettungsdienst entfallenden Kosten der Kreisleitstelle für die Jahre 2013 bis 2015 sowie die Heranziehung der Stadt Monheim zu den anteiligen Kosten der Kreisleitstelle über die allgemeine Kreisumlage in den Jahren 2018 bis 2020.

Das Verwaltungsgericht habe in allen Verfahren die Abrechnungsmaßstäbe des Kreises für die vielfältigen Leistungen der Kreisleitstelle in den Bereichen Rettungsdienst, Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz bestätigt, so die Kreisverwaltung. In keinem der Klageverfahren habe das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.