Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus Wiener ist der Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Foto: Büro Wiener
Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus Wiener ist der Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Foto: Büro Wiener

Hilden. Die Entlastungsprämie steht für schnelles politisches Reaktionsvermögen in Krisenzeiten, ihre Ausgestaltung jedoch ist aus Sicht von Wirtschaftsexperten verbesserungswürdig.


Der MIT-Kreisvorsitzende und heimische CDU-Bundestagabgeordnete Klaus Wiener fordert eine “praxistauglichere Ausgestaltung im Sinne des Mittelstandes”: Wiener verweist dabei auf den jüngsten MIT-Beschluss.

Die Regierungsentscheidung, nach der Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen können, soll die Arbeitnehmer angesichts gestiegener Energie- und Mobilitätskosten entlasten. Damit das nicht zu Lasten der heimischen Unternehmen geht, meldet sich die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) zu Wort:„Entlastung ist das Gebot der Stunde, das gilt aber nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Betriebe“, betont der Vorsitzende der MIT Kreis Mettmann, Klaus Wiener. „Deshalb darf die Entlastungsprämie nicht zu einer Belastungsprämie für Mittelstand und Handwerk werden. Viele Mittelständler stehen mit dem Rücken zur Wand. Auch wenn die Zahlung freiwillig ist, wird damit eine oftmals nicht erfüllbare Erwartungshaltung bei den Beschäftigten geschürt.“

Kritisch sei vor allem, dass die steuer- und abgabenfreie Behandlung bislang nur für zusätzliche Leistungen vorgesehen ist, so Wiener. Mit dem Beschluss „Entlastungsprämie praxistauglich ausgestalten – Belastungen für Mittelstand und Handwerk verhindern“ vom 19. April fordert die MIT, den Anwendungsbereich zu erweitern, damit unter anderem auch Überstunden, Mehrarbeit, vergleichbare leistungsbezogene Entgeltbestandteile und Sonderzahlungen im Rahmen des Entlastungsbetrages steuer- und abgabenfrei honoriert werden können. Zudem drängt sie auf eine Verlängerung des Auszahlungszeitraumes über das laufende Jahr hinaus bis zum 31. Dezember 2027.

Dazu bekräftigt Klaus Wiener: „Für viele Unternehmen sind Finanzplanungen sowie Lohn- und Tarifverhandlungen für 2026 bereits abgeschlossen. Damit möglichst viele Beschäftigte von der Prämie profitieren können, benötigen unsere Betriebe mehr Gestaltungsspielraum. Deswegen sind Anpassungen bei Geltungsdauer und Anwendungsbereich zwingend erforderlich.“