Kreis Mettmann. Ab sofort gilt in NRW die neue Corona-Schutzverordnung und damit die verschärfte Maskenpflicht. Die trifft finanziell vor allem jene, die Zusatzkosten nicht stemmen können, meint die Kreistagsfraktion der Linken.
Die aktuelle Coronashuctzverordnung gibt vor, dass beim Einkaufen, im ÖPNV, auf Spielplätzen und in Gottesdiensten OP- oder FFP2-Masken getragen werden müssen.
Die Linke-Fraktion begrüßt zwar, dass die über 60-Jährigen mit FFP-Masken bedacht werden, dennoch: „Menschen in Grundsicherung können sich die Mehrkosten für die
medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen häufig nicht leisten“, erklärt Daniela Lajios,
Sprecherin der Gruppe im Kreistag. Für sie seien gerade einmal etwas mehr als 17 Euro für Gesundheitsausgaben vorgesehen.
Auch für Geringverdienende, die derzeit Kurzarbeitergeld beziehen, seien die Mehrausgaben kaum zu stemmen, heißt es von der Kreistagsfraktion. „Ein Corona-Zuschlag auf Sozialleistungen beziehungsweise eine generelle Erhöhung der Hartz-IV-Sätze, eine Verlängerung der ALG-I-Bezugszeiten sowie auch eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent, wie von unserer Partei auf Bundesebene gefordert, wird von der Bundesregierung aber offenbar weiterhin nicht in Erwägung gezogen“.
Nach Meinung der Fraktion müsse daher aus kommunaler Ebene eingegriffen werden: Der Kreis müsse einspringen, um seinen finanziell benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern gleichberechtigten Zugang zum alltäglichen Leben zu ermöglichen“, so Lajios. „Wir haben deshalb beim Landrat direkt angefragt, ob der Kreis hier akut Abhilfe schaffen kann“.
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