Ulrich Claßen ist Biodiversitätsberater der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen und informierte die Kreisjägerschaft über Möglichkeiten und Bedingungen beim Schutz der Vielfalt von Pflanzen und Tieren. Foto: Bossy
Ulrich Claßen ist Biodiversitätsberater der Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen und informierte die Kreisjägerschaft über Möglichkeiten und Bedingungen beim Schutz der Vielfalt von Pflanzen und Tieren. Foto: Bossy

Kreis Mettmann. Blühende Ackerränder oder Blühstreifen entlang von Gewässern, der Natur überlassene Brachflächen oder von der landwirtschaftlichen Bearbeitung ausgesparte Feldvogelinseln auf den Äckern – der aufmerksame Spaziergänger entdeckt im Düsseldorfer Umland und im Kreis Mettmann immer öfter Flächen in der Kulturlandschaft, die zum Schutz der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren angelegt wurden.


Dabei entstehen solche Biodiversitätsmaßnahmen nicht nach Beliebigkeit, sondern sind auf die jeweiligen Örtlichkeiten angepasst und geplant. Landwirte und Jägerschaft arbeiten dabei häufig zusammen, denn Biodiversitätsmaßnahmen sind neben dem Schutz einer natürlichen Pflanzenvielfalt auch nützlich für die Erhaltung gesunder Böden, dienen dem Insektenschutz und der Nahrung und Deckung für das heimische Wild.

Mit Ulrich Claßen hatte die Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann jetzt einen profunden Kenner der durchaus komplizierten Thematik zu Gast. Der Berater der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen informierte über die verschiedenen Biodiversitätsmaßnahmen und über die Möglichkeiten staatlicher Förderung, die sich an einer Vielzahl von Maßgaben und Vorschriften festmacht. Die Möglichkeiten sind vielfältig und müssen auf den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb angepasst werden. Doch auch bei bester Planung spricht der Wettergott ein entscheidendes Wörtchen mit.

Da die bis zum 31. März vorgeschriebene Einsaat von Wildblumen und Kräutern in diesem Jahr aufgrund der nassen Witterung kaum möglich war, bleibt als Biodiversitätsmaßnahme auch im Kreis Mettmann häufig nur ein stellenweiser Verzicht auf die Getreideernte. Dabei bleibt auf der unbearbeiteten Fläche das Getreide stehen, sät sich selber erneut aus und wird auf natürlichem Wege mit Wildkräutern angereichert. Auch hierfür kann der Landwirt Fördergelder beantragen. Fasan und Hase freut es: Hier ist der Tisch reicht gedeckt und bleibt man bei der Mahlzeit vor Beutegreifern gut geschützt.