Einsatz für die Polizei im Stadtgebiet. Foto: Polizei/Symbolbild
Einsatz für die Polizei im Stadtgebiet. Foto: Polizei/Symbolbild

Kreis Mettmann. Zahlreiche Einsatzkräfte der Kreispolizeibehörde Mettmann haben am Mittwoch, 9. Juli, einen Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in den Städten Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein durchgeführt.


Im Rahmen des Konzepts „Projekt Korrekt“ war die Polizei eigenen Angaben zufolge in der Zeit von 7.30 bis 14 Uhr aktiv. Unterstützt wurden die speziell ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten der Direktion Verkehr unter anderem von Einsatzkräften des Wach- und Wechseldienstes sowie von Kräften der Wuppertaler Bereitschaftspolizei.

Die Einsatzkräfte führten im Rahmen des Einsatzkonzepts zahlreiche konstruktive Präventionsgespräche. In insgesamt 148 Fällen musste jedoch das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden repressiv geahndet werden. Hierbei richteten sich 47 Maßnahmen gegen Radfahrende oder Fußgängerinnen und Fußgänger (insbesondere wegen der Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung) und 101 gegen Kraftfahrzeugführer. Dabei wurden bei vier Autofahrern wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss jeweils Drogentests durchgeführt.

Verstöße in Ratingen

In Ratingen stellten die eingesetzten Beamten 19 Fuß- und Radverstöße fest. Hierbei wurde unter anderem in zehn Fällen die Verkehrsflächennutzung nicht beachtet. Drei Radfahrende waren durch das Tragen von Kopfhörern oder auch durch die Nutzung eines Handys abgelenkt.

Neun Kraftfahrzeugführer waren am Steuer zum Beispiel durch eine Handybenutzung abgelenkt, was mit Geldbußen geahndet wurde.

In Hilden stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 11 Fuß-, Radverstöße fest und ahndeten diese – unter anderem wegen Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung. Bei den Kraftfahrzeugführern wurde in 31 Fällen ein Verwarngeld erhoben, in sieben Fällen musste wegen verkehrsrechtlicher Vergehen (zum Beispiel wegen eines Verstoßes gegen die Gurtpflicht) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

In Langenfeld und Monheim am Rhein stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 15 Fuß-, Radverstöße fest, wobei in den meisten Fällen die Ablenkung durch Kopfhörer oder eine Handynutzung die Ursache war.

Acht Kraftfahrzeugführern wurde ein Verwarngeld angeboten, in den meisten Fällen handelte es sich hierbei um sonstige verkehrsrechtliche Verstöße. In weiteren elf Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, hierbei in den meisten Fällen wegen Ablenkung am Steuer.