Buschwindröschen sind zu sehen. Foto: Kreis Mettmann
Buschwindröschen sind zu sehen. Foto: Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. Sie waren schon da, die ersten Frühlingstage, und im Kreis Mettmann grünt und blüht nun alles auf den Wiesen und in den Wäldern. Auch die Tiere sind nun aktiv. Wer genießt es nicht, dem Vogelgezwitscher am Morgen zu lauschen, die ersten Bienen und Schmetterlinge fliegen zu sehen und den Specht im Wald zu hören.


Die freien Ostertage und das frische Grün locken viele Menschen zu Fuß oder per Rad in die Natur. Im Kreis Mettmann bieten sich hierfür zahlreiche Möglichkeiten, etwa auf den Routen des Neanderlandsteiges.

Für die ungetrübte Freude an der Natur appelliert die Untere Naturschutzbehörde des Kreises an die Ausflügler, ein paar wichtige Regeln einzuhalten: „Achten Sie bei Ausflügen in die Natur aufeinander sowie besonderes auf die Tiere und Pflanzen, die dort leben. Bleiben Sie auf den Wegen. Jede noch so verlockende Abkürzung führt dazu, dass Tiere beunruhigt und Pflanzen zertreten werden können. Gerade im Wald sind die jung nachwachsenden Sämlinge und Jungbäume wichtig für die Zukunft der Wälder.“

Man möge Hunde nicht frei laufen lassen, da die Gefahr besteht, dass sie wildlebende Tiere beunruhigen, Äcker und Wiesen verunreinigen oder andere Erholungssuchende stören. „Leinen Sie also besser Hunde an oder sorgen dafür, dass sie auf den Wegen bleiben“, so die Untere Naturschutzbehörde.

Picknicken und rasten solle man nur an hierfür vorgesehen Stellen oder ausgewiesenen Plätzen – und dann solle man den Müll wieder mitnehmen, wenn kein Mülleimer in der Nähe ist.

Viele der schönen Bachtäler im Kreis Mettmann sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Sie bieten mit ihren besonderen Biotopstrukturen Lebensräume für zum Teil seltene heimische Tier- und Pflanzenarten. Jetzt im Frühjahr blühen in der Aue die Buschwindröschen und der purpurne Lerchensporn, und der blauschillernde Eisvogel kann bei seinem Flug über das Wasser besonders gut beobachtet werden. Deshalb gelten in diesen Gebieten, wie im Neandertal, Schwarzbachtal, Angerbachtal und Morper Bachtal, besondere Regeln. Hier dürfen die Wege nicht verlassen werden, das gilt für Erholungssuchende und auch für Hunde. In vielen Naturschutzgebieten herrscht sogar eine Anleinpflicht.

Entlang der Wege informieren Informationstafeln über die Besonderheiten des jeweiligen Naturschutzgebietes und Bänke laden zur Rast und zum Genießen der Aussicht ein. Wer mehr zu den Schutzgebieten im Kreis Mettmann wissen möchte, findet Karten und Texte dazu im Landschaftsplan des Kreises auf der Webseite.