"Lebensmittel, die unter Verwendung von Cannabidiol-Isolaten oder mit Cannabidiol angereicherten Hanf-Extrakten hergestellt wurden, dürfen im Handel nicht angeboten werden", verfügt der Kreis Mettmann. Foto: pixabay
"Lebensmittel, die unter Verwendung von Cannabidiol-Isolaten oder mit Cannabidiol angereicherten Hanf-Extrakten hergestellt wurden, dürfen im Handel nicht angeboten werden", verfügt der Kreis Mettmann. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Der Kreis Mettmann hat verfügt, dass Lebensmittel, die Cannabidiol enthalten, nicht verkauft werden dürfen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt seit 1. September.


„Lebensmittel, die unter Verwendung von Cannabidiol-Isolaten oder mit Cannabidiol angereicherten Hanf-Extrakten hergestellt wurden, dürfen im Handel nicht angeboten werden“, heißt es in der Allgemeinverfügung, die der Kreis Mettmann jetzt in seinem Amtsblatt veröffentlicht hat und am 1. September in Kraft getreten ist.

Verschiedene Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte haben entschieden, dass Lebensmittel mit cannabinoidhaltigen Extrakten als neuartig einzustufen sind, erklärt die Kreisverwaltung zu den Gründen für die Maßnahme. Diese  Lebensmittel würden damit den Bestimmungen der sogenannten Novel-Food-Verordnung der EU unterliegen. Neuartig eingestufte Lebensmittel benötigten eine Zulassung, bevor sie an Verbraucher abgegeben werden dürfen. Diese liegt für CBD-Extrakte nicht vor, so der Kreis Mettmann: „Die Verwendung in Lebensmitteln ist somit nicht zulässig“.

Das Amt für Verbraucherschutz des Kreises Mettmann hat allerdings festgestellt, dass im Kreis derartige Lebensmittel trotz fehlender Zulassung noch an Verbraucher verkauft werden. Dabei handele es sich um Lebensmittel, die mit Teilen aus Hanf und insbesondere Extrakten aus Hanf hergestellt werden. Cannabidiol (CBD) ist ein solcher Inhaltsstoff. Dieser findet sich insbesondere in CBD-Ölen, die meist als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden.

Der Kreis Mettmann informiert zudem: Nicht betroffen vom Verkaufsverbot sind Lebensmittel, die aus Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl oder Hanfsamenprotein von Nutzhanfpflanzen hergestellt wurden. Der Gehalt an Cannabidiol liegt bei diesen Lebensmitteln lediglich im Spurenbereich.

Auch Produkte, die keine Lebensmittel sind, wie beispielsweise kosmetische Mittel, dürfen verkauft werden.