Kreis Mettmann. Der FDP-Landtagsabgeordnete für den Kreis Mettmann, Dirk Wedel, hat den Sachstand zur Planung der Sanierung der L 239 bei der Landesregierung abgefragt. Der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme ist nun bestandskräftig. An anderer Stelle bleibt die Landesregierung vage.
Die L 239 ist eine bedeutende Verkehrsachse zwischen Mettmann und Ratingen. Sie dient nicht nur der regionalen Verbindung, sondern stellt auch eine wichtige Anbindung an die A 44 und den Flughafen Düsseldorf sicher. Besonders der Abschnitt durch das Ratinger Schwarzbachtal (Mettmanner Straße) ist seit Jahren stark belastet und wiederholt Gegenstand von Beschwerden seitens der Bevölkerung und Verkehrsteilnehmern. Ursächlich hierfür sind der mangelhafte bauliche Zustand der Fahrbahn, die unzureichende Fahrbahnbreite sowie die engen Kurvenradien. Ziel ist die zweispurige Erneuerung der Straße auf 6,5 Metern Breite dieses Abschnitts, der sich seit Jahren in der planerischen Vorbereitung befindet.
Für öffentliche Diskussion sorgten laut Wedel in diesem Zusammenhang Äußerungen von Vertretern der Regierungsfraktionen CDU und Grünen, die den Eindruck erweckten, es solle zeitgleich zur Straßenerneuerung auch ein parallel verlaufender Geh- und Radweg realisiert werden, obwohl sich Letzterer in einem deutlich früheren Planungsstadium befindet und dadurch die Straßensanierung weiter verzögert hätte. Dennoch äußerten sich auch Vertreter von CDU und Grünen im Kreistag des Kreises Mettmann in der Vergangenheit wiederholt entsprechend. Der FDP-Landtagsabgeordnete für den Kreis Mettmann, Dirk Wedel, erkundigte sich bereits in mehreren Kleinen Anfragen an die Landesregierung nach dem Stand der Planungen und befürchtete eine Verzögerung der Sanierung aus verkehrspolitischen Motiven.
Die nun vorliegende Antwort der Landesregierung bestätigt erstmals öffentlich, dass der Planfeststellungsbeschluss für die L239 am 31. Juli 2025 bestandskräftig geworden ist, also keine Rechtsmittel gegen ihn eingelegt wurden. Grundsätzlich steht der Ausführung der Sanierung damit nichts mehr im Weg. Gleichzeitig lässt die Antwort der Landesregierung aber aufhorchen, weil sie trotz einer entsprechenden Frage keinen Zeitrahmen für den Baubeginn nennt und lediglich feststellt, dass ein vorgezogener Baubeginn der Straßensanierung vor der Errichtung eines Geh- und Radweges „erwogen werden [könne]“.
Noch im März 2024 hatte die Landesregierung mitgeteilt, dass aufgrund der bauvorbereitenden Tätigkeiten von einem tatsächlichen Baubeginn etwa ein Jahr nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses auszugehen sein.
Dirk Wedel kommentiert die Antwort der Landesregierung wie folgt: „Die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses für die Instandsetzung der L 239 ist ein gutes Zeichen für Diejenigen im Kreis Mettmann, die seit Jahrzehnten auf die Ertüchtigung warten. Es lohnt sich dennoch aufmerksam zu bleiben. Weiterhin hat die Landesregierung diverse Möglichkeiten zur Verzögerung des Projektes und lässt sich hinsichtlich des Baubeginns nicht in die Karten gucken. Der bekräftigte Wunsch von CDU und Grünen im Kreis Mettmann, die Straßensanierung bis zur Planungsreife des Geh- und Radweges zu verzögern, bleibt bestehen. Wir Freie Demokraten bleiben Befürworter der schnellen Sanierung und werden den Druck auch nach diesem Etappenerfolg weiter aufrechterhalten. Die Verkehrssicherheit muss absoluten Vorrang haben.“