Ein Osterfeuer brennt an einem Feld. Foto: pixabay
Ein Osterfeuer brennt an einem Feld. Foto: pixabay

Düsseldorf. Aufgrund der Pandemie sind Veranstaltungen und Versammlungen derzeit untersagt – nach aktueller Lage gilt das auch für Osterfeuer. Darauf weist das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hin.

Zur Eindämmung der pandemischen Lage sind Veranstaltungen und Versammlungen zurzeit untersagt. „Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer“, so das NRW-Ministerium.

Aufgrund der Infektionslage sei auch bei einer Fortschreibung der zunächst bis 28. März geltenden Coronaschutzverordnung nicht mit einer Zulassung von Veranstaltungen wie den traditionellen Osterfeuern zu rechnen.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium hat das Umweltministerium hierüber die nordrhein-westfälischen Kommunen informiert, die für die Prüfung der Zulässigkeit von traditionellen Osterfeuer-Veranstaltungen zuständig sind.

„Nach aktuellem Stand ist leider nicht davon auszugehen, dass die Pandemie-Lage die Ausrichtung von Osterfeuern zulässt. Das ist gerade jetzt bedauerlich, denn Brauchtum und Rituale können in schwierigen Zeiten Kraft und Zusammenhalt geben“, so Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.