Die Luca-App soll die Kontaktnachverfolgung ermöglichen und Meldezeit im Falle einer Corona-Infektionskette verkürzen. Foto: Volkmann
Die Luca-App soll die Kontaktnachverfolgung ermöglichen und Meldezeit im Falle einer Corona-Infektionskette verkürzen. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann/NRW. Derzeit sind es vor allem zwei Smartphone-Apps, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie genannt werden: die App „Luca“  sowie die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Die NRW-Verbraucherschützer erläutern die Unterschiede.

Neben der offiziellen Corona-Warn-App der Bundesregierung soll die App „luca“ dabei helfen, gesellschaftliches Leben in der Pandemie wieder zu ermöglichen. Prominente und Politiker werben schon für sie. Auch in Städten der Region soll die Application zum Einsatz kommen, so etwa in Essen.

Was die Luc-App anders macht als die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung, erläutert die Verbraucherzentrale NRW:

Worin unterscheiden sich die Corona-Warn-App (CWA) und „luca“ in der Anwendung?

Die CWA arbeitet nach ihrer Installation mit eingeschaltetem Bluetooth selbstständig im Hintergrund. Anwender bleiben dabei anonym, das Gesundheitsamt kann über die CWA keinen Kontakt aufnehmen.

Die App kann über das Infektionsrisiko informieren, falls Infizierte sie ebenfalls verwenden, stets ihr Bluetooth eingeschaltet hatten und ihr positives Testergebnis eingetragen haben. Anwender müssen also nach einem Risikohinweis aus der App selbst aktiv werden und sich mit dem Hausarzt oder Gesundheitsamt in Verbindung setzen.

Anders bei „luca“: Diese Anwendung bietet zusätzlich zur Kontaktnachverfolgung auch eine Art Kontaktdatenverwaltung. Neben persönlichen Daten werden auch Aufenthaltsorte gesammelt. So können in einem Infektionsfall auch die Gesundheitsämter, die „luca“ an ihr System angebunden haben, bei Bedarf die Kontaktpersonen aktiv informieren.

Wer steckt hinter den Apps?

Die CWA ist die offizielle App der deutschen Bundesregierung, entwickelt von SAP und der Deutschen Telekom. Hinter „luca“ steckt die Berliner culture4life GmbH und damit ein kommerzieller Anbieter.

Außerdem sind Kulturschaffende wie die Band „Die Fantastischen Vier“ beteiligt und die neXenio GmbH, die aus dem Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam hervorgegangen ist.

Wie wird verhindert, dass Bewegungsprofile erstellt werden?

Bei der CWA können keine Bewegungsprofile einzelner Anwender erstellt werden, weil weder personenbezogene Daten noch Standorte erhoben werden. Das ist auch dann der Fall, wenn man der neu eingeführten „Datenspende“ zustimmt.

Bei „luca“ erklären die Betreiber, dass alle Daten auf Servern in Deutschland verschlüsselt gespeichert würden und ausschließlich Gesundheitsämter die Daten wieder entschlüsseln könnten. Somit sei es nicht möglich, dass Geschäftsleute oder die App-Anbieter selbst auf persönliche Daten der Nutzer zugreifen könnten.

Deshalb wäre auch beispielsweise das Nutzen der Daten zu Werbezwecken nicht möglich. Ob Betroffene ihre Daten und die ihrer Kontakte bei Bedarf an Ämter weitergeben, entscheiden sie selbst.

Wie funktioniert „luca“?

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nach Installation der App auf dem Smartphone einmalig ein Profil anlegen und Daten wie Namen und Telefonnummer eintragen. Damit wird ein sich minütlich ändernder QR-Code erstellt, der dem Endgerät (z.B. Smartphone) zugeordnet ist und mit dem das Einchecken bei Betreibern von beispielsweise Lokalen, Veranstaltungsstätten oder Geschäften möglich ist – vorausgesetzt, diese nutzen ebenfalls die „luca“-App.

Dazu wird entweder vom jeweiligen Betreiber der generierte QR-Code eingescannt oder aber die Betreiber stellen selbst einen QR-Code ihres Ortes zur Verfügung, den die Gäste einscannen. So wird erfasst, wer zu welchem Zeitpunkt bei ihnen war. Die Namen und Kontaktdaten der Scans können die Betreiber aber nach Angaben der App-Entwickler nicht sehen – ein Vorteil gegenüber Einträgen auf Papier. Orte blieben längstens 30 Tage gespeichert.

Als weiteres Anwendungsbeispiel für „luca“ werden auf der zugehörigen Internetseite private Treffen genannt. Wer die App nicht installieren möchte oder kein Smartphone hat, könne alternativ über eine Web-Anwendung oder mit einem Schlüsselanhänger einchecken.

Welche Rolle spielen die Gesundheitsämter bei „luca“?

„luca“ ist keine App der Gesundheitsämter oder anderer Behörden. Die Betreiber bieten aber an, ihre Anwendung an Systeme der Ämter anzubinden. Darin unterscheidet sich „luca“ von anderen vergleichbaren Apps.

Dann könnte es im Falle einer Corona-Infektion zum Beispiel so laufen: Das zuständige Gesundheitsamt tritt mit der infizierten Person in Kontakt, die freiwillig dem Gesundheitsamt die Liste der besuchten Orte freigibt. Das Gesundheitsamt bittet die betroffenen Betreiber, die zeitlich relevanten Besuchereinträge freizugeben. Danach kann das Amt alle Kontaktpersonen informieren.

Informationen zu Schutzmaßnahmen und Verbraucherrechten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw/corona.