Mettmann. Im Evangelischen Krankenhaus in Mettmann sind ab Montag, 22. Februar, wieder Besucher erlaubt – allerdings unter Einschränkungen.
Wie die Krankenhausverwaltung mitteilt, wird das strikte Besuchsverbot ab Montag aufgehoben. Unter Vorbehalt sind dann Besuche eingeschränkt wieder möglich.
Jeder stationäre Patient kann eine feste Bezugsperson für die Dauer des Aufenthaltes nennen. Diese festgelegte Person darf dann maximal eine Stunde pro Tag zu Besuch kommen. Auch zu den Besuchszeiten gibt es eine Regelung: So sind ab Montag Besuche der festgelegten Bezugspersonen entweder von 15 bis 16 Uhr oder von 17 bis 18 Uhr möglich.
Der Selbstauskunftsbogen im Eingangsbereich des Krankenhauses muss ausgefüllt werden oder das bereits zu Hause ausgefüllte Formular, das auf auf Website zum Download verfügbar ist, wird mitgebracht. Es besteht auch die Möglichkeit, sich online zu registrieren.
Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin. „Besucher mit Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt“, heißt es aus dem Mettmanner Krankenhaus. Und: Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist für die Dauer des gesamten Aufenthaltes in unserem Krankenhaus verpflichtend. Nach wie vor gilt es, Abstände zu halten und sich die Hände zu desinfizieren.
Väter dürfen weiterhin mit zur Geburt in den Kreißsaal, in das Familienzimmer und zu Besuch kommen.
Angehörige von Palliativ- und Intensivpatienten haben unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen nach Rücksprache mit dem Arzt Zutritt.
„Wir wissen, dass der Besuch von Familie und Freunden den Heilungsverlauf der Patienten in unserem Krankenhaus positiv beeinflusst“, heißt es aus dem Krankenhaus. „Dennoch behalten wir uns Änderungen abhängig von der Pandemieentwicklung vor.“
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