Die Grünen-Abgeordnete Ina Besche-Krastl. Foto: Dominic Heidl
Die Grünen-Abgeordnete Ina Besche-Krastl. Foto: Dominic Heidl

Kreis Mettmann. Mit Finanzpaketen hat der Bund in den vergangenen Monaten  Entlastungen geschaffen – bei der Unterstützung der sozialen Infrastruktur bestand jedoch eine Lücke, die nun das Land NRW schließt.

Dazu erklärt Ina Besche-Krastl, Landtagsabgeordnete aus Mettmann: „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in unserem Land auch eine soziale Krise ausgelöst. Steigende Energie- und Lebensmittelkosten belasten von Armut betroffene Menschen besonders. Auch die vielfältige soziale Infrastruktur wie Beratungsstellen, Sozialkaufhäuser oder Wärme-/Kältebusse leidet unter den gestiegenen Kosten und damit verbundenen eingeschränkten Angeboten. Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen jetzt dem Kreis Mettmann insgesamt 3.589.763 Euro zur Verfügung, um wichtige Beratungs- und Hilfsangebote in der Krise abzusichern. Dabei erhält der Kreis Mettmann 727.232 Euro und die kreisangehörigen Städte im Einzelnen folgende Summen: Erkrath 316.008 Euro, Haan 143.325 Euro, Heiligenhaus 176.022 Euro, Hilden 267.246 Euro, Langenfeld 229.068 Euro, Mettmann 196.560 Euro, Monheim 347.697 Euro, Ratingen 503.748 Euro, Velbert 577.206 Euro, Wülfrath 105.651 Euro. Die schwarz-grüne Landesregierung ermöglicht den Kommunen so auch, Einzelfallhilfen für Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Mit den Stärkungspakt-Mitteln können Menschen zum Beispiel bei drohendem Wohnungsverlust oder Energiesperren unterstützt werden. Nur ein starkes soziales Netz trägt uns durch diese unsichere Zeit, das Land NRW leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die Kommunen können die finanziellen Mittel in eigener Zuständigkeit verwenden.“

Die Mittel des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“ werden über eine Billigkeitsrichtlinie an die Kommunen ausgezahlt und können ganz oder teilweise an die Einrichtungen weitergeleitet werden. Für das Land NRW stehen hierfür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders von Armut betroffene Kommunen werden besonders unterstützt: Die Verteilung der Mittel orientiert sich an der absoluten Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune.