Monheim am Rhein. Die Polizei hat am Dienstag, 27. August, einen schwerpunktmäßigen Kontrolleinsatz zur Bekämpfung von Kfz-Kriminalität durchgeführt.
Zwischen 10 und 17 Uhr waren Einsatzkräfte des Streifendienstes, des Verkehrsdienstes sowie der Polizeisonderdienste im Monheimer Stadtgebiet eingebunden. Die Einsatzkräfte standen zunächst im Berliner Viertel, bauten ihre Kontrollstellen im Bereich der Einmündungen der Weddinger Straße, Plötzenseer Straße sowie Oranienburger Straße und Friedenauer Straße auf. Weitere Polizisten waren in den umliegenden Bereichen unterwegs und kontrollierten verdächtige Personen und Fahrzeuge. Ein besonderes Augenmerk hat die Polizei bei dem Einsatz auf die zahlreichen geparkten Motorrädern und Rollern.
Als den Beamtinnen und Beamten ein verdächtiger Fahrradfahrer auffiel, hielten sie ihn an und kontrollierten den Mann. Bei der Überprüfung der Rahmennummer des Fahrrads wurde offenbar, dass das Rad als gestohlen gemeldet worden war. Die Einsatzkräfte stellten es sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein. Nach der Personalienfeststellung wurde der 69-Jährige Rumäne wieder vor Ort entlassen.
Auch im Monheimer Stadtteil Baumberg richteten die Einsatzkräfte eine Kontrollstelle an der Geschwister-Scholl-Straße ein. Die eingesetzten Beamten beabsichtigten hier, einen Motorradfahrer zu kontrollieren, der die gegebenen Anhaltesignale der Einsatzkräfte missachtete. „Im Anschluss überholte er mehrere Fahrzeuge verbotswidrig“, hieß es. Den Beamten gelang es, das Kennzeichen abzulesen. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
Insgesamt führten die Einsatzkräfte 84 Kontrollen im ruhenden sowie fließenden Verkehr durch. „Hierbei wurden neun Ordnungswidrigkeiten festgestellt: Unter anderem wegen des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder wegen der Nutzung des Handys am Steuer“, so die Bilanz der Polizei. Zudem leiteten die Beamten zehn Strafverfahren ein, beispielsweise wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder wegen Kennzeichenmissbrauchs. Auch Verwarngelder waren fällig: Unter anderem wegen Handyverstößen oder einer unzureichenden Kindersicherung.
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