Schulen sollen bei einer lokalen Inzidenz von unter 200 wieder in den Wechselunterricht starten. Foto: pixabay
Schulen sollen bei einer lokalen Inzidenz von unter 200 wieder in den Wechselunterricht starten. Foto: pixabay

Düsseldorf. Wie die Landesregierung mitteilt, können Schulen in NRW in Kommunen mit einer Inzidenz unter 200 ab Montag, 19. April, in den Wechselunterricht starten. Damit verbunden ist dann eine „strenge Testpflicht“ mit „klaren Testvorgaben“.


Die Landesregierung hatte für die Woche nach den Osterferien entschieden, in Schulen auf Distanzunterricht zu setzen. Grund dafür war das schwer einzuschätzende Infektionsgeschehen aufgrund der Feiertage.

„Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind“, teilt das NRW-Schulministerium mit.

In Nordrhein-Westfalen sollen strengere Regelungen für den Schulbetrieb gelten als derzeit in der sogenannten Bundes-Notbremse vorgesehen sind. Bei einem lokalen Inzidenzwert von unter 200 könnten Schulen in den Wechselunterricht starten – die bundesweite „Notbremse“ würde dafür nach den bisherigen Plänen sogar Unterricht in vollständiger Präsenz vorsehen.

„Wir bringen den Gesundheitsschutz und das Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang und nehmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. Das Wechselmodell sorge dafür, dass weniger als die Hälfte der Schüler in Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Die Ministerin sieht darin einen „großen Beitrag zur Kontaktreduzierung in den Schulen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.“

In NRW liegen die Inzidenzwerte derzeit überwiegend im Bereich zwischen 100 und 250, einige Kommunen haben den für den Wechselunterricht festgelegten Grenzwert überschritten, so etwa die Städte Wuppertal (209,2) und Solingen (214,1). Im Kreis Mettmann liegt der Inzidenzwert aktuell bei 184,5.

Auch die Testpflicht an Schulen fällt schärfer aus als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Verpflichtende Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurden zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.

Die Vorgabe des Ministeriums: Die Testungen werden dabei in den Schulen durchgeführt, alternativ können Eltern der Schule einen negativen Bürgertest des Kindes vorlegen. Dieser darf nicht alter als 48 Stunden sein.

Das NRW-Schulministerium mahnt: „Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.“

Im April werden laut Ministerium die Corona-Selbsttests der Firma Siemens-Healthcare eingesetzt. Das Land hatte die Beschaffung in einer Dringlichkeitsvergabe vereinbart.