Kreis Mettmann. Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr haben auf die aktuellen Einschränkungen im Alltags- und Arbeitsleben im Zusammenhang mit dem Coronavirus reagiert und bieten ihren Kunden eine Kulanzregelung an.
Auch in der Phase des teilweisen Lockdowns bieten die Rheinbahn und die anderen Verkehrsunternehmen im VRR ein verlässliches und vollwertiges Angebot für Fahrten zum Arbeitsplatz, zur Schule, zum Einkaufen oder für andere notwendige Fahrten.
Kunden, die Ihren Zeitfahrausweis während seiner Geltungsdauer trotzdem nicht oder nur teilweise nutzen, wird das Beförderungsentgelt auf Antrag erstattet. Dazu können Abonnenten sich an ihr Verkehrsunternehmen vor Ort wenden.
So teilt die Rheinbahn mit: „Privat-Abonnenten wenden sich dazu bitte an das Abo-Center – entweder per Mail an abo@rheinbahn.de oder telefonisch unter 0211 582 4900. Ihr Ticket wird dann ganz bequem digital gesperrt, sie müssen es nicht extra in einem Kunden-Center hinterlegen.“
Für Kunden, die ihr Ticket-Abo noch kein Jahr besitzen, gibt es ein neues und nur in der aktuellen Phase geltendes Sonderkündigungsrecht, informiert der VRR: „Für alle weiteren Abonnenten gilt die bestehende Kündigungsregelung weiter, insoweit entstehen Ihnen ebenfalls keine finanziellen Nachteile.“
Nicht entwertete Tickets des Bartarifs, wie beispielsweise Einzel, 4er-, Tages- oder Zusatz-Tickets, behalten bis zum 31. März 2021 ihre Gültigkeit.
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…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
Motto: „Online ist für alles Platz“
Mag: Spiele| ÖPNV | Wetter | Natur
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