Das Impfzentrum für den Kreis Mettmann befindet sich in Erkrath. Foto: Kreis Mettmann
Das Impfzentrum für den Kreis Mettmann befindet sich in Erkrath. Foto: Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. Menschen über 80 Jahre, die ihren Impftermin wahrnehmen wollen, fahren unter anderem mit dem Taxi zum Impfzentrum. Die NRW-Verbraucherzentrale erklärt, wer welche Kosten übernimmt.

Immer mehr Menschen über 80, die Zuhause leben, vereinbaren jetzt Termine für die Corona-Impfung. Doch viele haben einen weiten Weg zum zuständigen Impfzentrum, den sie nicht aus eigener Kraft oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen können.

Wenn Angehörige und Freunde sie nicht fahren können und es vor Ort auch keine ehrenamtlichen Fahrdienste gibt, müssen sie ein Taxi nehmen und die Kosten selbst tragen. „Was viele nicht wissen: Für besonders immobile Menschen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Fahrt zum Impfzentrum“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Die NRW-Verbraucherzentrale gibt die folgenden Hinweise für eine mögliche Kostenübernahme bei der Taxifahrt zum Impfzentrum:
Für wen kommt die Kostenübernahme in Betracht?

Für Personen, die den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ haben, sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen So sieht es eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbands vor. Diese Regelung gilt auch für Betroffene mit Pflegegrad 3, wenn sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind.

Was muss vor Fahrantritt getan werden?

Es handelt sich um eine sogenannte Krankenfahrt, für die der Hausarzt oder die Hausärztin ein spezielles Verordnungsformular ausfüllen muss. Darin wird noch zusätzlich der Grund der Beförderung und für die genehmigungsfreie Fahrt vermerkt. Der Taxi- oder Mietwagenfahrer muss die Fahrt quittieren. Hierzu enthält die Verordnung ein gesondertes Blatt.

Müssen Berechtigte gar nichts bezahlen?

Doch, die gesetzlichen Zuzahlungen für die Krankenbeförderung müssen gezahlt werden. Das sind mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Diesen Betrag erhält die Fahrerin oder der Fahrer sofort nach der Beförderung.

Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschritten haben und die eine Befreiungskarte haben, müssen nichts bezahlen.

Kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen?

Die Übernahme der Fahrkosten zum Impfzentrum stellt eine neue Situation auch für die Krankenkassen dar. Einiges ist noch nicht einheitlich geregelt. Es ist daher ratsam, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Wird die Kostenübernahme im Nachhinein abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.

Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es noch?

Einige Städte in NRW haben kreative Lösungen gefunden, um ihre betagten oder bewegungseingeschränkten Bürger zu unterstützen. So gibt es in Münster ein „Impftaxi“ für fünf Euro, falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

In Düsseldorf erhalten die über 80-Jährigen in diesem Fall einen Gutschein für einen Taxikostenzuschuss. Betroffene sollten sich daher bei ihrer Kommune erkundigen, welche Möglichkeiten es vor Ort gibt.

Weitere Informationen zum Thema Corona hat die Verbraucherzentrale NRW im Internet zusammengestellt unter: www.verbraucherzentrale.nrw/corona.