Eine Anhaltekelle der Polizei. Symbolbild: Polizei
Eine Anhaltekelle der Polizei. Symbolbild: Polizei

Kreis Mettmann. Am Donnerstag, 10. April, hat die Kreispolizeibehörde einen Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr in mehreren Städten des Kreises Mettmann durchgeführt.


Im Rahmen von „Projekt Korrekt“ waren zwischen 7 und 14 Uhr zahlreiche Kräfte der Polizei im Einsatz. Unterstützt wurden die speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten der Abteilung Verkehr unter anderem von Einsatzkräften des Wach- und Wechseldienstes sowie von der Essener Bereitschaftspolizei. Das berichtet die Kreispolizeibehörde.

In den Städten Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim am Rhein nahmen die Einsatzkräfte Verkehrsteilnehmer ins Visier.

Die Beamtinnen und Beamten führten im Rahmen des Einsatzverlaufes zahlreiche Präventionsgespräche. „In insgesamt 123 Fällen musste jedoch das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden repressiv geahndet werden“, so die Polizei. 61 Maßnahmen richteten sich demnach gegen Radfahrer und Passanten, insbesondere wegen der Nutzung der falschen Richtungsfahrbahn oder auch wegen Ablenkung, zum Beispiel durch eine Handynutzung oder das Tragen von Kopfhörern. 62 Mal ahndeten die Beamten unter anderem Vorfahrtsverstößen sowie wegen Fehler beim Abbiegen gegen Fahrer von Kraftfahrzeugen.

Ergebnisse aus den Städten

In Ratingen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 35 Fuß-, Radverstöße fest. Hierbei wurde unter anderem in zwölf Fällen die falsche Richtungsfahrbahn genutzt und in sechs Fällen die Verkehrsflächennutzung nicht beachtet. Fünf Radfahrende waren durch das Tragen von Kopfhörern oder auch durch die Nutzung eines Handys abgelenkt.

Bei elf Kraftfahrzeugführern wurde ein Verwarngeld wegen eines Vorfahrtverstoßes erhoben und in fünf Fällen wurde ein Fehler beim Abbiegen festgestellt. Bei einem Fahrzeugführer ergaben sich Hinweise auf einen Einfluss von berauschenden Mitteln, so dass nach einem vor Ort positiv verlaufenden Test auf THC eine ärztliche Blutprobe angeordnet und auf der Polizeiwache Ratingen durchgeführt wurde.

In Hilden stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 17 Fuß-, Radverstöße fest. Hierbei wurde unter anderem in zwei Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die genutzten Pedelec keinen gültigen Versicherungsschutz aufwiesen.

Bei den Kraftfahrzeugführern wurde in 22 Fällen ein Verwarngeld erhoben. Zumeist handelte es sich hierbei um Vorfahrtmissachtungen sowie sonstige Verstöße. In drei Fällen musste wegen eines sonstigen verkehrsrechtlichen Vergehens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In Langenfeld und Monheim am Rhein stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte neun Fuß-, Radverstöße fest, wobei in den meisten Fällen die Ablenkung durch Kopfhörer oder eine Handynutzung die Ursache war.

15 Kraftfahrzeugführern wurde ein Verwarngeld angeboten, in den meisten Fällen handelte es sich hierbei um sonstige verkehrsrechtliche Verstöße (zum Beispiel in sechs Fällen wegen eines Verstoßes gegen die Gurtpflicht). In weiteren 14 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, hierbei in den meisten Fällen wegen eines Vorfahrtverstoßes.

Des weiteren wurde in Langenfeld an einer außerörtlichen Straße die Geschwindigkeit gemessen. Bei erlaubten 50 km/h wurde in 60 Fällen eine Überschreitung festgestellt. 1.098 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer hielten sich hingegen an das Tempolimit.