Auf dem Parkplatz der Kreispolizeibehörde in Mettmann stellen die Beamten die Waage auf. Foto: Polizei
Auf dem Parkplatz der Kreispolizeibehörde in Mettmann stellen die Beamten die Waage auf. Foto: Polizei

Kreis Mettmann. Die Verwiegeaktionen haben sich für die Kreispolizeibehörde zu festen Terminen im Kalender etabliert: Auch zum Start der ersten Reisesaison in diesem Jahr bitten die Verkehrsexperten Wohnmobile auf die Waage – am Samstag, 16. März.


Von 10 bis 14 Uhr können Interessierte ihre Wohnwagen und Wohnmobile auf dem Parkplatz der Kreispolizeibehörde am Adalbert-Bach-Platz 1 in Mettmann auf die Waage stellen. Die Aktion ist kostenlos und dient der Prävention. Festgestellte Überladungen würden im Rahmen der Veranstaltung nicht geahndet, so die Polizei.

Bereits in den vergangenen Jahren führten die Beamten ähnliche Verwiegeaktionen auf dem Gelände der Kreispolizeibehörde durch, die „zu einem hohen Besucheraufkommen und zahlreichen positiven Rückmeldungen geführt hatten“, so das Resümee der Polizei. Durch das Wiegen sollen Fahrerinnen und Fahrer ihrer Reisemobile für Probleme beim Beladen sensibilisiert werden: Viele Camper überschätzten oftmals die zulässige Beladung ihres Fahrzeuges, so die Behörde. Ein Wohnmobil oder Wohnwagen komme mit gefüllten Wassertanks, Gasflaschen und persönlichen Gepäckstücken schnell an seine maximal erlaubte Zuladung.

Die Experten der Polizei wiegen vor Ort nicht nur, sondern klären am Aktionstag auch über Themen der Verkehrsunfallprävention oder etwa des Einbruchsschutzes zur Urlaubszeit auf. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Man möge den Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs sowie des Anhängers oder auch des Wohnmobils mitbringen.

Wer seinen Wohnwagen präventiv auf die Waage fährt, kann so womöglich einer Strafe entgehen. Denn: Die Kreispolizeibehörde Mettmann weist bereits jetzt darauf hin, dass verstärkt repressive Kontrollen des Reiseverkehrs stattfinden werden.

„Bei den unangekündigten kreisweit stattfindenden Kontrollen werden sämtliche Verstöße im Hinblick auf Überladung, Ladungssicherung, Kinderrückhaltesysteme oder die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt konsequent und vollumfänglich geahndet“, so die Kreispolizeibehörde.