Schäden durch Unwetter sollten
Schäden durch Unwetter sollten "so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden", rät der GDV. Foto: Volkmann

Berlin. Durch starke Regenfälle und Wetterereignisse entstehen mitunter enorme Schäden. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen die Versicherung bei Unwetterschäden zahlt, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Sturm- und Hagelschäden am Haus übernimmt die Wohngebäudeversicherung“, so der GDV. Ist auch der Hausrat beschädigt, komme die Hausratversicherung für diese Schäden auf.

Bei Schäden am Haus durch Starkregen zahle die Wohngebäudeversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz (Elementarschadenversicherung). „Sie übernimmt das Abpumpen und die Trockenlegung und – falls nötig – auch die Kosten für den Abriss und Wiederaufbau des Hauses“, heißt es.

Schäden durch Starkregen am Hausrat seien über die Hausratversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz – die sogenannten Elementarschadenversicherung – gedeckt.

„Schäden am Auto, die durch Hagel, Sturm, Blitzeinschlag oder Überschwemmung entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung“, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät Versicherten nach einem Schadenseintritt durch Unwetter:

Informieren Sie Ihren Versicherer

Um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden – noch bevor Aufträge an Handwerksbetriebe oder Kfz-Werkstätten vergeben werden. Mieter sollten sich im Schadenfall schnell an ihren Vermieter wenden.

Halten Sie Schäden gering

Nach einem Unwetter sollten Hausbesitzer dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird: Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen, sollten Hausbesitzer möglichst wegräumen.

Fotografieren Sie die Schäden

Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert werden. Auch Kaufbelege können in diesem Moment hilfreich sein. Diese Dokumente erleichtern in der Regel die Schadenregulierung durch die Versicherung.

Alte Gebäude- und Hausratpolicen seien meist lückenhaft, so ein weiterer Hinweis des Verbandes: „Wer einen zehn oder gar zwanzig Jahre alten Versicherungsvertrag hat, ist in der Regel nicht gegen Starkregen und Überschwemmung abgesichert, sondern nur bei Sturm, Blitz oder Hagel.“

Die Naturgefahren- oder Elementarschadenversicherung sei ein Zusatzbaustein in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung. Bestehende Verträge ließen sich um diesen Schutz erweitern.

Immobilienbesitzer und Mieter können unter www.naturgefahren-check.de ganz leicht ihr individuelles Naturgefahrenrisiko ermitteln. Die Onlineplattform zeigt nach Eingabe der Postleitzahl, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit am eigenen Wohnort verursacht haben: Wie viele Gebäude im letzten Jahr in der Region betroffen waren, wie hoch die teuersten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel ausfielen und welche Hochwassergefahr besteht.