Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Symbolfoto: Polizei

Kreis Mettmann. Am Dienstagabend ist die Polizei erneut zu einem Einsatz auf die Haaner Kirmes gerufen worden.


Gegen 19.55 Uhr wurde die Polizei zu einer Schlägerei am Auto-Scooters auf dem Festgelände der Haaner Kirmes gerufen. Etwa 20 junge Männer seien an dem Tumult beteiligt. Auch ein Messer sowie ein Schraubendreher sollen zum Einsatz gekommen sowie Reizgas versprüht worden sein, so die Polizei.

Aufgrund der unklaren Lage vor Ort und der Tatsache, dass es bereits in der Nacht zu Sonntag im Bereich der Haaner Kirmes zu einer Auseinandersetzung gekommen war (wir berichteten) rückte die Polizei mit Unterstützungskräften an.

Mit Eintreffen der Beamten beruhigte sich die Lage vor Ort und die rivalisierenden Parteien trennten sich voneinander. Nach Angaben von Zeugen hatte sich am Auto-Scooter zunächst ein Streit zwischen zwei jungen Männern entwickelt. Ein bislang unbekannter Täter soll einen 17-jährigen Erkrather mit einem Messer bedroht haben, so die Polizei zu den ersten Ermittlungsergebnissen zum Tatablauf.

Dann folgte eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern, bei der sich Freunde und Bekannte der beiden Kontrahenten einmischten. Ein bislang Unbekannter soll nach Angaben mehrerer Zeugen auch mit Reizgas gesprüht haben. Dadurch erlitten insgesamt acht Kirmesbesucher Reizungen der Atemwege und Augen, darunter ein unbeteiligtes elfjähriges Mädchen aus Haan.

Im Verlauf des Einsatzes nahmen die Beamten einen Tatverdächtigen fest: Es handelt sich um einen 19-jährigen Mann, der derzeit in Haan lebt. Aktuell ist seine genaue Tatbeteiligung noch Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Ferner stellten die Polizisten einen Schraubendreher in einer Mülltonne sicher, bei dem es sich vermutlich um eine der von den Zeugen beschriebenen Tatwaffen handelte.

Das Ergebnis des Einsatzes: Die Polizei kontrollierte insgesamt 28 Beteiligte und sprach fünf Platzverweise aus Es wurden Anzeigen wegen Landfriedensbruchs sowie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gestellt.