Die Stadt Erkrath hat ihre enger gefasste Allgemeinverfügung aufgehoben: Nicht mehr als zwei Personen dürfen, mit wenigen Ausnahmen, zusammenkommen. Foto: pixabay
Die Stadt Erkrath hat ihre enger gefasste Allgemeinverfügung aufgehoben: Nicht mehr als zwei Personen dürfen, mit wenigen Ausnahmen, zusammenkommen. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Die Stadt Erkrath hat ihre Allgemeinverfügung vom 20. März aufgehoben, um die Regelungen an die neue Verordnung von Bund und Ländern anzupassen.


Am Sonntag haben sich Bund und Länder auf eine neue Verordnung zum Infektionsschutz geeinigt. Demnach gilt bundesweit die Regelung, dass Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten sind. Ausgenommen davon bleiben Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Zudem gelten Ausnahmen für zwingende berufliche Gründe oder zufällige Begegnungen im Nahverkehr oder bei der Versorgung für den täglichen Bedarf.

Die Allgemeinverfügungen der Stadt Erkrath vom 20. März ging – wie auch einige Verfügungen in anderen kreisangehörigen Städte – über diese Regelung noch hinaus. Sie werden nun jedoch aufgehoben, erklärt Bürgermeister Christoph Schultz: „Meine Kolleginnen und Kollegen aus den Nachbarkommunen des Kreises Mettmann und ich begrüßen, dass die bereits in unseren Städten geltenden Regelungen nun aufgrund der Einigung zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern weitestgehend in ganz Deutschland in Kraft gesetzt sind. Im Interesse einer verständlichen und einheitlichen Rechtslage werden wir nun die örtlichen Allgemeinverfügungen anpassen bzw. aufheben.“

Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen weiterhin hohe Strafen, die landesweite Rechtsverordnung spricht von Ordnungsgeldern von nicht unter 200 Euro. In allen Städten sind daher Polizei und Ordnungsamt wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollieren.