Kreis Mettmann. Die Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus prangert eben jenen auf dem Wohnungsmarkt im Kreis Mettmann an. Erkenntnisse lieferte dabei eine sogenannte Testingstudie – man hatte Vermieter mit jeweils zwei unterschiedlichen Namen angeschrieben.
Die Beratungsstelle sieht nach Auswertung der Ergebnisse ein „hohes Ausmaß an rassistischer Diskriminierung bei der Wohnungssuche“. Zur Untersuchung wurden Vermieter auf einem Online-Immobilienportal angeschrieben – von jeweils zwei Test-Personen, die sich lediglich durch ihren Namen unterschieden. Insgesamt 117 Anfragen hatte man gestellt, in allen kreisangehörigen Städten. 43 davon gingen an private Vermiete, 74 an gewerbliche Anbieter.
Am Ende konnte man 60 Anfragen tatsächlich auswerten: 50 Prozent hatten nur der
deutschen Tester-Identität geantwortet und einen Besichtigungstermin angeboten und
zugleich der arabischen Tester-Identität keine Antwort zukommen lassen. In einem Fall (zwei Prozent) wurde der arabischen, aber nicht der deutschen Tester-Identität ein Besichtigungstermin angeboten. Dagegen gaben 29 Wohnungsanbieter (48 Prozent) beiden Tester-Identitäten die gleiche Rückmeldung, wovon in 12 Fällen beiden ein Besichtigungstermin angeboten wurde und in 17 Fällen beiden eine Absage erteilt wurde.
Die Nettodiskriminierungsrate liegt damit nach Auswertungen bei 48 Prozent.
„Trotz der recht geringen Grundgesamtheit von 60 Rückmeldungen ist der
sehr eindeutige Trend zu erkennen, dass ein allein aufgrund seines Namens als arabischstämmiger erkennbarer Wohnungsinteressent signifikant schlechtere Chancen auf dem (Online-) Wohnungsmarkt hat“, erklärt man in der Beratungsstelle.
Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
Die Wohnungssuche gestalte sich demnach für manche Menschen deutlich schwieriger als für andere. Ein nicht-deutsch klingender Name könne dazu führen, bei der Vergabe einer Wohnung nicht berücksichtigt zu werden. Nachdem die Beratungsstelle häufiger Beschwerden dieser Art registriert hat, ist man dem mit einem Test nachgegangen.
„Die Ergebnisse deuten auf ein hohes Maß an struktureller Diskriminierung von migrantisierten Personen hin“, heißt es von der Beratungsstelle. 50 Prozent der Wohnungsanbietenden benachteiligten arabisch-gelesene Mietinteressenten gegenüber
deutsch-gelesenen Mietinteressenten.
Diese Form der Benachteiligung trage nicht nur zur Ausgrenzung migrantisierter Menschen in der Gesellschaft bei, sondern sei auch eindeutig rechtswidrig, so die Akteure. „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet Schutz vor Diskriminierung nicht nur etwa auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch bei der Wohnungssuche und bei Dienstleistungen. Betroffene können daher gegen die Wohnungsanbietenden vorgehen und gegebenenfalls Schadensersatz erhalten. Die Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus bietet dazu Beratung und Unterstützung an“.