
Düsseldorf/Kreis Mettmann. Aufgrund einer Verschärfung des Transparenzregisters müssen Unternehmen eine mögliche Nachmeldung prüfen. Darauf weist die IHK Düsseldorf hin.
„Das Transparenzregister wird verschärft. Auch Unternehmen, die bisher von einer Meldepflicht befreit waren, müssen daher jetzt prüfen, ob sie sich im Transparenzregister eintragen müssen“, informiert Marco Gerhards, Referent für Rechtsberatungen der IHK Düsseldorf.
Bereits im Jahr 2017 ist das Transparenzregister mit seinen Mitteilungspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt worden. Bei juristischen Personen (wie GmbH, AG) und eingetragenen Personengesellschaften (wie OHG, KG) galten diese Pflichten bisher zumindest dann als erfüllt, wenn sich die erforderlichen Angaben auch aus anderen öffentlichen Registern ergaben.
„Eine solche ‚Mitteilungsfiktion‘ lag bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen aufgrund der HR-Eintragung und der dort hinterlegten Gesellschafterliste regelmäßig vor. Diese Erleichterung wird zum 1. August 2021 entfallen“, erklärt Gerhards. Alle Gesellschaften, die bisher von der „Mitteilungsfiktion“ profitiert haben, sind daher künftig verpflichtet, dem Transparenzregister ihren „wirtschaftlich Berechtigten“ mitzuteilen. Hierfür gelten verschiedene Übergangsfristen, die frühestens im März 2022 enden.
Die IHK mahnt zudem zu Vorsicht: „Häufig nutzen auch Betrüger solche Gesetzesänderungen, um fingierte Rechnungen oder Eintragungsofferten zu versenden. Unternehmer sollten daher immer genau hinsehen, ob das Anschreiben auch wirklich von der registerführenden Stelle stammt“, so Gerhards.
Weitere Informationen zum Transparenzregister und den Eintragungspflichten finden Unternehmer unter www.duesseldorf.ihk.de, Webcode: 3828998.