Konfetti liegt nach einem Karnevalszug auf dem Boden. Archivfoto: Volkmann
Konfetti liegt nach einem Karnevalszug auf dem Boden. Archivfoto: Volkmann

Kreis Mettmann. Karnevalsvereine können Überbrückungshilfen beantragen. Die Frist dafür endet am 31. Januar. 

Die „fünfte Jahreszeit“ naht, doch wie schon im letzten Jahr verhindert die Pandemie-Lage die üblichen Karnevalsfeierlichkeiten. Umso wichtiger ist es, das organisierte Brauchtum finanziell zu unterstützen und damit auch für die kommenden Jahre zu bewahren. Deshalb erinnern die heimischen CDU-Abgeordneten Klaus Wiener (Bundestag) sowie Claudia Schlottmann und Christian Untrieser (beide Landtag) daran, dass es auch Karnevalsvereinen noch bis Ende diesen Monats möglich ist, Unterstützung des Bundes zu beantragen.

Bis zum 31. Januar 2022 können sich Vereine über den Sonderfonds Kultur des Bundes für die Erstattung von Ausfallkosten registrieren lassen.

Wiener, Schlottmann und Untrieser sind sich einig: „Unser heimisches Brauchtum ist fester Bestandteil unseres Lebens und hat eine wichtige soziale Funktion, weit über die ‚tollen Tagen‘ hinaus. Deshalb hoffen wir, dass unsere Vereine, die mit ihrer meist ehrenamtlichen Arbeit so vielen Menschen so vieles geben, von den Hilfen profitieren werden – damit wir, sobald es wieder möglich ist, unseren einzigartigen Karneval auch künftig zusammen feiern können.“

Eine öffentliche Online-Info-Veranstaltung über die aktuellen Möglichkeiten und Regelungen des Sonderfonds findet statt am 26. Januar ab 10 Uhr unter sonderfonds-kulturveranstaltungen.de. Dort gibt es auch weitere Informationen zu der Förderung.