Engagierte sortieren Lebensmittel. Foto: Verbraucherzentrale NRW/Adpic
Engagierte sortieren Lebensmittel. Foto: Verbraucherzentrale NRW/Adpic

Düsseldorf. Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, sollte auf einen gültigen Versicherungsschutz achten. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für Helfende und für Geflüchtete – auch in ukrainischer Sprache.

Gespendete Kleidung sortieren, Deutsch unterrichten oder Unterkünfte und Möbel organisieren: Zahlreiche Menschen aus Nordrhein-Westfalen engagieren sich angesichts des Krieges in der Ukraine in der Flüchtlingshilfe. Die Einsatzbereitschaft ist groß. Doch auch Helferinnen und Helfern kann etwas zustoßen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt mit den folgenden Tipps, auf welchen Versicherungsschutz zu achten ist und welche Absicherung Flüchtlinge haben:

Welche Versicherungen brauchen ehrenamtliche Helfer?

Wer in bestehenden Organisationen mithilft, bei Vereinen, Wohlfahrtsverbänden oder kommunalen Angeboten, ist automatisch und kostenlos über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt wie bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten etwa im Elternrat oder bei der Freiwilligen Feuerwehr. Wenn Helfer-Listen verfügbar sind, sollten sich Engagierte dort eintragen. Damit ist belegt, dass jemand tatsächlich aktiv gewesen ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn sich ehrenamtliche Helfer während des Einsatzes oder auf dem Hin- oder Rückweg zwischen Einsatz- und Wohnort verletzen. Übernommen werden Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen, bei geminderter Erwerbsfähigkeit je nach Umfang auch eine monatliche Verletztenrente. Schäden, die Flüchtlingshelfer anderen Personen zufügen, sind in der Regel über die Trägerorganisation beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung abgesichert

Was gilt bei rein privatem Hilfseinsatz?

Wer auf eigene Initiative in der Flüchtlingshilfe aktiv ist, braucht im Schadensfall privat abgeschlossene Versicherungen, wie eine Unfall- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch in der privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel ehrenamtliche Tätigkeiten oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements versichert. Vereinsvorstände und andere Verantwortliche sollten sich jedoch über eine zusätzliche Vereinshaftpflichtversicherung absichern.

Zudem sind ehrenamtlich Helfende bei rein privat organisiertem Engagement ohne Einbindung in eine Institution in fast allen Bundesländern über dortige Unfall- sowie Haftpflicht-Sammelversicherungs-verträge abgesichert, wenn die eigene Haftpflicht- oder gesetzliche Unfallversicherung nicht greifen. Wer anderen hilft, soll auf dem eigenen Schaden nicht sitzen bleiben.

Aber auch hier gilt: Im Fall der Fälle muss man in der Regel beweisen, dass man ehrenamtlich tätig war. Ist es nicht möglich, sich dafür in eine Liste eines Trägers oder einer Organisation einzutragen, sollten Freiwillige sicherstellen, dass andere Menschen von der ehrenamtlichen Tätigkeit wissen. Schäden am eigenen Auto sind nicht versichert. Dafür kommt ggf. die eigene Kaskoversicherung auf.

Wie können Freiwillige Flüchtlinge absichern?

Wer Geflüchtete aufnimmt oder anderweitig unterstützt, hilft meist mit Kleidung, Arzneimitteln oder Hausrat. Doch wer hier neu ankommt, kann auch schnell in Verbraucherfallen tappen. Deshalb informiert die Verbraucherzentrale NRW über die wichtigsten Versicherungen und über mögliche Kostenfallen – auch in ukrainischer Sprache.

Wichtig sind etwa Tipps zu Mobilfunkverträgen, Konten und Geldtransfers. Aber auch eine Krankenversicherung ist wichtig sowie privater Haftpflichtversicherungsschutz. Mit einer Familien-Haftpflichtversicherung können Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert werden. Eine günstige Versicherung mit guten Bedingungen kostet etwa 50 bis 80 Euro im Jahr.

Weiterführende Infos und Links gibt es über die Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw.